Ebay Kunde droht mit Anwalt?

7 Antworten

Wenn du weißt das er noch bei dir Funktionierte und auch beim Versand sofern er ihn nicht abgeholt hatte, auch sicher verpackt war, brauchst du dir keine sorgen zu machen. Lass ihn drohen er hofft das er dich damit einschüchtern kann. Wer weiß ob dein Gerät wirklich defekt ist und nicht das er seinen kaputten gegen einen funktionierenden zu tauschen und dann versuchen das Geld zurückzubekommen.

Hat er dir Bilder vom defekt gezeigt bzw. könntest du irgendwie erkennen das es wirklich dein Gerät ist? Bei Elektrogeräten schreiben wir immer die Seriennummern auf und auf ggf. merkmale um zu sehen das es wirklich meins ist und nicht ausgetauscht wurde. Hatten so einen Fall zwar noch nicht aber man hört viel davon und deswegen sollte man sich immer absichern.

Hast du die Sachmängelhaftung in deinem Angebot ausgeschlossen? Den Satz solltest du immer reinschreiben.

War das mit Abholung vor Ort oder Versand? Also konnte er es vor Ort testen oder nicht?

Egal wie, kommen lassen. Meist ist die Drohung mit dem Anwalt ein Bluff, wenn nicht, kannst du dir deinerseits immer noch einen suchen.

Dann weise den "Kunden" mal darauf hin, dass er sich mit seinem Gebärden nach § 240 StG der Nötigung strafbar macht, und ignoriere alles weitere.

Wer wirklich Anwalt oder Polizei einschalten will, der macht dies einfach ohne sein Gegenüber noch vorher damit zu konfrontieren.

Denn da wird nichts weiter kommen. Denn entweder hat er das Teil selber kaputt gemacht, oder er hat zu Hause einen kaputten Game Boy zu liegen gehabt, und nun Teile oder dergleichen getauscht, und will dir nun das Gerät wieder geben um sein Geld wieder zu bekommen, damit er dann einen funktionstüchtigen Game Boy für Umme bekommen hat.

Du sprichst von "Kunde" und nicht von "Käufer".

Kann es sein, dass Du gewerblich verkauft hast?

Wenn Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, musst Du tatsächlich Gewährleistung gewähren, aber es gibt keine Beweislast Umkehr. Das bedeutet, dass der Käufer dir Beweisen muss, dass der Mangel bei Übergabe bereits bestand. Das dürfte eher unmöglich sein.