Ebay: Käufer hat Ware nicht erhalten - Was nun?
Guten Abend,
ich habe letzte Woche, am 1. April, etwas auf Ebay verkauft und am 2. April habe ich die Ware dann per DHL versandt. Das Problem jedoch: Die Ware ist immer noch nicht angekommen, so der Käufer. Daher hat er eine Anfrage erstellt, um das Problem zu lösen.
Leider war ich so dumm und habe beim Versand die Päckchen-Variante OHNE Versicherung und Sendungsnummer, bzw. Sendungsverfolgung, gewählt. Dies war immerhin mein allererster Ebay-Verkauf, ich habe so etwas nie zuvor gemacht und habe dementsprechend "dumm" gehandelt (falsche Versandart gewählt!).
Ich kann dem Käufer daher keine Sendungsnummer geben, um beim Problem voran zu kommen. Das Päckchen zu lokalisieren geht ebenso schlecht, da Tracking ja nicht verfügbar ist. Was genau soll ich also tun?
Es sind ungefähr 6 Tage vergangen, seitdem ich das Päckchen versandt habe. Dieser Zeitraum ist meiner Meinung nach sehr groß - kann es sein, dass das Päckchen verloren gegangen ist? Oder liegt das an der momentanen Corona-Krise?
Ich habe dem Käufer vorgeschlagen, DHL zu kontaktieren, bevor ich ihm das Geld zurück überweise. Dies habe ich letztendlich auch getan: Gestern habe ich DHL per Mail kontaktiert, jedoch bis jetzt keine Antwort erhalten.
Dass der Käufer die ganze Situation für den eigenen Vorteil ausnutzen will (weil ich ihm bereits Bescheid gegeben habe, dass keine Sendungsnummer vorhanden ist), wage ich zu bezweifeln. Immerhin hat der Käufer sehr viele gute Bewertungen und keine negativen.
Ich weiß leider nicht, was ich tun soll. Ausgerechnet mein allererster Verkauf auf Ebay muss schief gehen! Soll ich weiter warten in der Hoffnung, dass das Paket beim Käufer irgendwann ankommt? Oder soll ich dem Käufer den Betrag einfach zurückzahlen? Er hat über Paypal bezahlt, daher hat Paypal mein Guthaben "gesperrt", solange das Problem nicht gelöst wurde.
7 Antworten
Oder soll ich dem Käufer den Betrag einfach zurückzahlen? Er hat über Paypal bezahlt, daher hat Paypal mein Guthaben "gesperrt", solange das Problem nicht gelöst wurde.
Das kannst Du machen wie Du willst:
Sobald er bei PayPal einen Käuferschutzfall eröffnet, will PP einen Versand- und Zustellnachweis von Dir haben.
Den hast Du nicht, also bucht PP ihm das Geld zu Deinen Lasten zurück.
Das steht übrigens auch so in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen.
Hast Du jemals die PP-Nutzungsbedingungen gelesen, denen der Fragesteller vorbehaltlos zugestimmt hat?
Außerdem wäre noch die vom Fragesteller in der Artikelbeschreibung angegebene und somit zum Vertragsbestandteil gewordene genaue Versandart interessant.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen.
lesen hilft
In der Artikelbeschreibung habe ich nichts über den Versand geschrieben gehabt (Steht ja immerhin schon automatisch da: "Standardversand (DHL Päckchen)".)
lesen hilft
Stimmt, das hättest Du mal besser getan, bzw. den Rest des Absatzes auch noch gepostet, da heißt es nämlich:
Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Und genau diesen gültigen Versandbeleg hat der Fragesteller nicht.
Er hat aber eine Rechnung. Ich kenne mich nicht genau aus, was genau in der Rechnung steht. Deswegen habe ich auch geschrieben:
Wenn du nachweisen kannst,
ok?
Er hat keine "Rechnung", sondern eine Quittung über den Kauf von Postwertzeichen oder einen Einlieferungsbeleg für ein Päckchen, beides sind keine von Paypal anerkannte Versand- und Zustellnachweise.
Also wird Paypal definitiv erstatten.
Paypal brauch keinen Zustellnachweis, sondern nur einen Versandbeleg...
Und schon wieder liegst Du falsch, PP hat nämlich seine diesbezüglichen Bestimmungen im April 2019 geändert:
Versandbeleg und Zustellnachweis
4.1 Allgemeines
Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.
Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full
Und ich bin ab hier raus, Du hast von Paypal nämlich nachweislich keinerlei Ahnung.
Dieser Moment, wenn man nicht auf andere Quellen eingeht und aus "Klugheit" geht... xD
Also über PayPal verkaufen und dann als Päckchen ist sehr gefährlich :). Wie eben in deinem Fall kann der Käufer das Geld dann zurückziehen und du hast keinen Nachweis. Bei Überweisung bist du erstmal "im Vorteil". Um Welchen Betrag geht es denn ca.? Generell solltest du immer als Paket verschicken.
Es geht um ca. 55 Euro. Wie gesagt, es war das erste Mal. Hätte nicht gedacht, dass so etwas passiert..
Noch eine Frage: Hast du bei der Versandart auch "Päckchen" angegeben gehabt?
Ja. "Standardversand (DHL Päckchen)" - Der Käufer hätte also eigentlich wissen müssen, "worauf er sich einlässt", oder?
Okay..das Problem ist, dass der Verkäufer (also du) beim Versand das Risiko trägt, zumindest bei Privatverkäufen. So ist das gesetzlich geregelt. Aber ich habe deshalb gefragt, weil manche sozusagen auf "Schnäppchenjagd" gehen, wenn man per PayPal zahlen kann und als Päckchen versendet wird...aus welchem Grund sieht du ja in deinem Fall. Ob das hier Absicht war ist wohl nicht nachzuweisen, es hilft dir wohl auch leider nicht weiter. Aber schau mal seine Bewertungen an, Käuferbewertungen sind zwar immer positiv (man kann dem Käufer keine neg. Bewertungen geben), aber die Kommentare dazu können negativ sein, vllt. hat er schon mal oder öfters so eine Nummer abgezogen. Vielleicht ist dein Päckchen aber auch wirklich verschwunden, wobei mir das noch nie passiert ist und ich habe schon ca. 50-80 verschickt. Also schon ein dummer Zufall...wer weiß...
Bei der rechtlichen Seite hatte ich mich übrigens gerade vertan: Es ist so wie du geschrieben hast: Der Käufer trägt bei Privatverkäufen das Risiko, da als Versandart Päckchen angeben war, hat er das akzeptiert. Dummerweise entscheidet Paypal immer "käuferfreundliche", heiß also, ohne Sendungsnummer ist dein Geld weg. Du könntest es dann wiederum gerichtlich einfordern... wenn du willst, kannst ja mal den Käufernahmen posten, manchmal findet man was.
Darf ich denn das? Also seinen Benutzernamen hier freigeben?
ehm..keine Ahnung :). Denke eigentlich nicht, dass es verboten ist. also natürlich nicht den richtigen Namen etc., sondern nur den eBay Nutzernamen, oder schick es mir kurz privat. Aber muss auch nicht sein, schau sonst eben mal unter seinen positiven Käuferbewertungen, ob da nicht doch ab und zu ein negativer Kommentar dabei ist.
Normalerweise geht bei einer Schickschuld das Risiko des Untergans auf den Käufer über, wenn der Verkäufer das seinerseits Erforderliche getan hat. Wenn als Versandmethode also Päckchen vereinbart war, musst du den Kaufpreis zumindest rechtlich nicht erstatten. Wenn aber Paket oder versicherter Versand vereinbart war und du per Päckchen verschickt hast, liegt die Pflichtverletzung bei dir.
Ich hatte schon beim Erstellen des Artikels "DHL Päckchen bis 2kg" gewählt. Dementsprechend stand dies auch auf der Verkaufsseite. Es war also nie die Rede von einem "Paket".
Naja dann könntest du theoretisch auf deinem Recht beharren, dann würdest du halt eine negative Bewertung riskieren. Aber wart erst mal ab, vllt kommt es ja doch noch an.
Päckchen ist nicht versichert. Risiko geht auf den Käufer. Hattest Du Paket angeboten?
Wichtige Fragen:
Hast du eine Quittung, dass du das Paket abgegeben hast?
Wusste der Käufer von deiner Versandart?
Ich müsste nachschauen, aber ich bezweifle es. Höchstwahrscheinlich habe ich es weggeschmissen.
Ich habe halt noch die Rechnung, dass ich auf der DHL-Seite das Versandetikett gekauft habe.
Wenn du nachweisen kannst, dass du das Päckchen bei DHL abgegeben hast, dann musst du weder das Geld überweisen noch irgendeinen Schadensersatz zahlen. Das Versandrisiko liegt nach § 447 Abs.1 BGB beim Käufer. Wenn du das zu Paypal schickst, werden die dir dein Geld auch wiedergeben.
Er hat kein Paket, sondern ein Päckchen verschickt.
Und eine Quittung über den Versand eines Päckchens ist kein von PP akzeptierter Versand- und Zustellnachweis.
Da liegst du falsch. Paypal kennt § 447 Abs.1 BGB.
PayPal wird ohne einen Versand- und Zustellnachweis erstatten, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Dem Verkäufer ist es natürlich unbenommen, den Kaufpreis dennoch vom Käufer zu verlangen oder einzuklagen, PayPal ist hier raus.
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen.
lesen hilft
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Stimmt, das hättest Du mal besser getan, bzw. den Rest des Absatzes auch noch gepostet, da heißt es nämlich:
Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes geeignetes Äquivalent vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Und genau diesen gültigen Versandbeleg hat der Fragesteller nicht.
Wozu brauch PP einen Zustellnachweis? Das Versandrisiko trägt der Käufer.