DHL Päckchen verschwunden wer haftet?
Hallo,
Habe privat über Ebay Kleinanzeigen versehentlich ein Päckchen anstatt Paket verschickt. Der Käufer meint das er nichts erhalten hat und über Päckchen ist keine Sendungsnummer verfügbar. Der Käufer hat über Paypal bezahlt muss ich ihn sein Geld jetzt wieder geben? Ich habe als Zeugin meine Freundin habe das Paket in der Packstation abgegeben Quittung und Online Rechnung habe ich auch.
Danke schonmal für eure Antworten
5 Antworten
versehentlich ein Päckchen anstatt Paket verschickt.
Dein Fehler. Du hast entgegen dem gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag gehandelt und haftest somit:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Paypal wird das Geld in jedem Fall erstatten, da Du die Lieferung nicht nachweisen kannst, s. Paypal-Verkäuferschutzrichtlinie.
Ob Du mit einem Nachforschungsauftrag Erfolg hast, sei dahingestellt. Ich würde es versuchen und im Falle der nachweislichen Auslieferung eine Zahlung per Überweisung fordern. Ob der Nachforschungsauftrag gelingt, sei dahingestellt.
Als privater Verkäufer sollte auch aus diesem Grund keiner Paypal-Zahlung anbieten.
Paypal Verkäuferschutzrichtlinie:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DE
Punkt 4 ff.
habe das Paket in der Packstation abgegeben
Dann hast du sogar eine Quittung mit einer Sendungsnummer bekommen.
Damit kannst du zwar das Päckchen online nicht nachverfolgen, aber postintern wird die Auslieferung ( oder Nicht-Auslieferung ) auch bei Päckchen dokumentiert.
Ein Anwalt z.B. könnte wahrscheinlich diese Daten von der Post anfordern.
Würde das beim Käufer mal anklingen lassen, vielleicht " taucht" die Sendung doch noch ganz plötzlich auf. -:)
Hallo,
du haftest, weil du statt versichertem Paket nur Päckchen verschickt hast.
PayPal und unversichert geht gar nicht.
eBay-Keinanzeigen und PayPal geht auch nicht, denn schnell kann das Geld (gestohlene Karte, falsche Adresse) wieder zurückgebucht werden. Dann ist Geld und Ware weg.
Wer haftet, hängt davon ab, was vereinbart war. Wenn Du dem Käufer Paketversand angeboten und dann abweichend davon nur als Päckchen verschickt hast, bist Du haftbar.
War nichts vereinbart, hat der Käufer Pech gehabt. Deine Haftung endet mit der Übergabe an die Post bzw. DHL, wofür Du ja auch eine Zeugin hast.
lies noch mal den ersten Absatz von maccvissel: Da steht, wenn Paket vereinbart war und du Päckchen verschickt hast, bist DU haftbar
Ups, da musste wohl jetzt durch:
Päckchen nicht erhalten - also Geld zurück.
Kannste in der Stadt des Empfängers die Rufnummer von DHL erfahren? Wenn ja, wäre es möglich, den Zusteller anzusprechen, ob er nicht doch ein Päckchen (genaue Beschreibung!) zugestellt hat.
Will keinem was unterstellen - aber solch einen Fall hatte ich auch schon - mein Päckchen wurde zugestellt! Die Kommentare vom Empfänger hätteste mal lesen müssen - einfach köstlich.
Viel Erfolg, Grüße.
Ok danke für die antwort bin jetzt aber verwirrt weil ich hier unterschiedliche Anworten bekomme