Ebay Handy als neu verkauft, aber gebraucht bekommen?
Habe auf eBay ein Handy mit dem Artikelzustand als „Neu“ gekauft. Das Paket kam heute an, und das Handy weist mehrere Gebrauchsspuren auf (Kratzer, ..)
Er möchte nimmt es nicht zurück. Was kann ich tun?
4 Antworten
DIE RECHTSPRECHUNG IST EINDEUTIG & UNMISSVERSTÄNDLICH
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
GUT ZU WISSEN:
Wie Vieles auf eBay ist auch die Zustandsbeschreibung nicht klar geregelt.
So gibt es z.B. die Option: "NEU (Sonstiges)"
B-Ware oder General überholte Gegenstände werden z.B. oft so angeboten.
GUT ZU WISSEN:
eBay ist nicht Vertragspartner. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
Das heißt: Deine Ansprüche gegen den Verkäufer müsstest du zivilrechtlich geltend machen.
eBay hat jedoch zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln. Dafür müsstest du einen Fall öffnen.
ARTIKEL WEICHT ERHEBLICH VON DER BESCHREIBUNG AB
Handelt es sich um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer?
MEIN TIPP:
- Kannst du vielleicht mal den Link zur Anzeige des Verkäufers nennen?
- Sehr gut möglich, dass die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen wurde.
- Das ist z.B. insbesondere bei Privatverkäufern der Fall. Dann nämlich gilt auch für Privatverkäufer die Sachmängelhaftung von 2 Jahren!
WICHTIG ZU WISSEN:
- Bevor du Kaufpreiserstattung oder Schadenersatz verlangst, musst dem Verkäufer unbedingt eine Frist zur Nacherfüllung des Vertrags setzen.
- Das sieht der Gesetzgeber so vor. Hierdurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden den Mangel zu beheben und so den Vertrag doch noch erfüllen zu können.
Mein Tipp:
- Zu den Rechten des Käufers bei Sachmängeln gehört auch die Minderung des Kaufpreises!
- In diesem Fall behält der Käufer die Sache. Der Minderungsbetrag lässt sich errechnen.
Den zu viel Betrag muss dir der Verkäufer erstatten.
Insbesondere weil Handy recht schnell an Wert verlieren, sobald sie gebraucht sind, könnte sich diese Möglichkeit für dich lohnen, wenn du ansonsten mit den "Macken" leben könntest.
Fazit:
Um dir den besten Lösungsvorschlag machen zu können, wäre es hilfreich sich einmal das Angebot des Verkäufers anzusehen.
Vielen Dank! Dann bin ich fürs erste schon mal beruhigt. Habe dir eine Nachricht mit dem Link geschickt.
Unabhängig davon ob Du das Handy per Überweisung oder Paypal gezahlt hast, ist der Verkäufer in der Sachmangelhaftung, wenn der Artikel nicht der Beschreibung enspricht:
https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Du kannst noch nicht von einem Betrug ausgehen. Deine Forderung an den Verkäufer ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Gib mal bitte die Artikelnummer oder einen Link zum Artikel.
Danke. Bei einem Verkäufer mit diesem Bewertungsprofil hätte ich niemals gekauft. Bei beiden negativen Bewertungen sind die Texte selbsterklärend. Du kannst die negativen Bewertungen herausfiltern, wenn Du in der Bewertungsübersicht auf die Stückzahl der negativen Bewertungen klickst.
Auch gibt es einen Pusher in der Gebotsübersicht, der bis EUR 300,00 den Preis hochgetrieben hat: -***r( 119) = 9 Gebote (100 '%) bei nur einem Verkäufer, Deinem.
Noch zur Erklärung der Gewährleistung ein interssantes und maßgebliches BGH-Urteil:
Der Verkäufer hat mit keinem Wort in seinem Angebot geschrieben, dass das Handy Gebrauchsspuren aufweist. Allerdings hätte ich bei diesem minimalen Text auch nicht angenommen, dass dieser Verkäufer ein neues Handy verkauft, egal ob er das unter Atikelzustand als "neu" angegeben hat.
Da der Verkäufer wohl kaum eine Nachbesserung vornehmen kann, würde ich jetzt mit richtig starkem Geschütz (BGB + BGH-Hinweis) schriftlich auf Rücknahme und Erstattung drängen, Dir steht 2 x Porto zu = Hin- und Rückporto. Bei diesem Verkäufer würde ich mindestens auf eine Anzahlung drängen, bevor ich den nachweisbaren, versicherten Rückversand vornehme.
Auf Ebay einen Fall eröffnen
Aber nicht, wenn wie in diesem Fall per Überweisung bezahlt wurde.
Das ist eine beschädigte Ware und somit egal womit du es bezahlt hast.
Trotzdem kann da ebay nix machen ausser ermahnen...und warum? Weils so ist!
Da musst du im zweifelsfall schon SELBST AKTIV werden...
Was soviel heisst wie :
Entweder du stellst Strafanzeige oder gehst zum Anwalt.
[editiert durch Support, bitte sachlich bleiben]
Hast du mit PayPal bezahlt.
Dann sieht es noch schlechter aus für dich, immer PayPal wenn nicht angeboten Finger weg.
Habe dir eine PN geschrieben. Danke schonmal!