Ebay Käuferschutz?

5 Antworten

Spannender wäre, ob der Händler ein gewerblicher Händler ist und er deswegen seinen Händlerpflichten nachkommen muss. Falls er ein gewerblicher Händler ist und Du ein Endkunde, dann hat er sich daran zu halten. Dazu gehört beispielsweise eine Gewährleistungspflicht sowie die Gewährung einer Widerrufsfrist.

Das Ding ist nur immer, Recht haben und Recht bekommen, das sind zwei paar Schuhe. Es bringt Dir am Ende des Tages nichts, wenn Du Recht bekommst, Du aber auf den Kosten sitzen bleibst, weil Du ansonsten einen teuren Anwalt beauftragen müsstest.

Der Ebay Käuferschutz wird auch nur dann aktiv, wenn die Konstellation wie oben beschrieben ist und der Verkäufer gesetzlichen Regelungen nicht nachkommt. Aber wie Du schon richtig schreibst, die Beschreibung des Artikels ist schon dubios. Wenn er nicht genau weiß, ob der Artikel funktioniert, dann kann er ihn eigentlich nicht als funktionstüchtig verkaufen. Für mich klingt das schwer nach besser Finger weg.

Wenn er nicht als defekt verkauft und gewerblicher Händler ist muss er Gewährleistung bieten, wenn er an Endkunden verkauft.

Wenn es ein Händler ist, ist bei einem Onlinekauf immer noch das Rückgabrecht binnen 14 Tagen aktuell.

Aber so wie das aussieht, ist das Privat ein Verkäufer und da hast du letztendlich Pech wenn der Drucker nicht geht.


TheStalker64 
Beitragsersteller
 04.04.2023, 11:14

Es ist ein gewerblicher händler auf ebay, aber glaub ich erspar mir den ärger lieber

Scheoeo  04.04.2023, 11:15
@TheStalker64

Dann ist der dazu verpflichtet.
Aber lass es bleiben. Jedes mal wenn dort steht, das die Funktion nicht getestet wurde, ist der Artikel 100pro Defekt.
Spar dir den Ärger und kauf dir einen, der geht.

...und keine Rücknahmen akzeptiert.

Als gewerblicher Verkäufer kann er Rücknahmen nicht ausschließen, da ist der Ärger vorprogammiert.

Ich würde mir einen anderen Verkäufer suchen.

Ein Händler muß immer ein Widerrufsrecht einräumen. Da er im Falle des Widerrufsrufs den Artikel nicht zurückgeschickt haben möchte, darfst du ihn behalten. Dein Geld muß er dir trotzdem erstatten.

Da keine Funktionsgarantie gegeben wurde, ist ein möglicher Defekt kein Grund, eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung zu verlangen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung