E-Bike bis zu 45km/h mit AM Führerschein erlaubt?

2 Antworten

Das kann man nicht pauschal beantworten. Ein E-Bike mit Gasgriff benötigt eine Zulassung in Deutschland. Ich kenne aktuell keines, was eine solche Zulassung (die ja den Firmen auch Geld kostet) hätte. Nur mit einer solchen Zulassung könntest du das E-Bike versichern lassen und alles was über 25 km/h geht oder einen Gasgriff besitzt (das ohne Tretunterstützung funktioniert) benötigt einen Versicherungsschutz (mit entsprechendem Kennzeichen), da es sich dann eben um ein Moped handelt (=Kurzfassung).

Ein E-Moped wiederum auf 30 km/h zu begrenzen macht wenig Sinn, denn die meisten haben eh einen Moped-Führerschein und dann kann man auch bis 45 km/h fahren.

Fazit: Da ich nicht alle Modelle dieser Welt kenne, kann ich nicht völlig ausschließen, dass es ein Model mit 30 km/h und deutscher Zulassung gibt. Die Wahrscheinlichkeit geht aber gegen Null.

PS: Warum nicht ein E-Bike/S-Pedelec bis 45 km/h oder gleich ein E-Moped (auch bis 45 km/h). Beides kannst du mit einem AM-Führerschein fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rechtlich sind das motorisierte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Also das gleiche wie der Roller mit 50 ccm Motor. Nur, dass du beim S-Pedelec eben die Option hast, dem Motor einen Teil der Arbeit abzunehmen, indem du in die Pedale trittst.

Mementsprechend sind die rechtlichen Voraussetzungen eben auch dieselben die bei den 50 ccm Rollern: Du brauchst Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen, aber keine Zulassung. Du brauchst eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und musst einen Helm tragen und darfst nicht auf Radwegen fahren.

Ob die Höchstgeschwindigkeit nun bei 30 km/h liegt oder bei 45 km/h, ist irrelevant. Es ist die Klasse der motorisierten Zweiräder, deren Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h und nicht mehr als 45 km/h beträgt.