Dusche in Keller einbauen was beachten?
Hallo wollte in meinen Keller wo sich schon ein Waschbecken und Klo befindet eine Dusche dazu bauen.. was müsste ich beachten bei dem Umbau ? Bezüglich Rückstau etc ?
4 Antworten
Lässt sich, ohne Kenntnis der Gegebenheiten, nicht ganz einfach beurteilen.
Wie ist beispielsweise der Hauptabflussstrang installiert?
Bezüglich Abfluss und Rùckstau ist natürlich zu beachten, dass ausreichend Gefälle von der Dusche zur Hauptwasserleitung vorhanden ist.
So müsste bei dem reduzierten Abzweiger der Abgang auf das kleinere Rohr ggf. ein wenig nach oben zeigen.
Das mein ich ja mit gulli. Ich hab leider keine Kanalpläne vom Haus
Die Dusche darf nicht unterhalb der Rückstauebene liegen, so wie das Klo. Sonst musst Du über die Ebene pumpen.
Auf gute Lüftungsmöglichkeit des Raumes ist zu achten. (Luftfeuchtigkeit > Schimmelgefahr).
Schallschutz wäre zu beachten, sonst nervt es die anderen.
Stagnierendes Wasser ist zu vermeiden (Aerosole > Legionellengefahr).
Du hast doch schon ein Waschbecken und ein Klo im Kelleraum.
Wird das dort anfallende Schmutzwasser in den Kanal gepumpt? Hast Du dafür eine Hebeanlage im Haus?
In der Regel gilt die Straßenoberkante (vor Deinem Haus) als Rückstauebene. Der Kellerfußboden liegt meistens unter dieser Rückstauebene. Es sei denn, dass Haus steht in Hanglage weit oberhalb.
Das kannst Du von den örtlichen Abwassertrieben der Gemeinde/Kommune erfragen (früher Tiefbauamt).
siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckstauebene
Kommt halt auf die Gegebenheiten deiner Wohnung/Haus an.
Kannst dich aber mal damit anfreunden, die richtige Dusche und Duschwanne zu finden. Schau dich mal auf https://www.schulte.de/de/de/_030/duschwannen
um. Dort findest du jedenfalls einige Möglichkeiten.
nur als kleine Ergänzung:
neben den baulichen Aspekten (siehe DietmarBakel) gibt es da übrigens auch noch einen u.U. einen baurechtlichen. Kellerräume dürfen nicht so einfach als "Wohnräume" umgebaut werden. Hierzu gibt es generell gesetzliche Regelungen. Im Eigenbedarf ist das aber i.d.R. egal.
Landesbauordnung Deines Bundeslandes und diverser Urteile dazu. z.B. Anteil der Belichtungsfläche (Fenster) muss mind. 10% der Grundfläche betragen, Raumhöhe mind. 2,xy m, usw.
Dann wäre da noch bei einer WEG die Teilungserklärung, die festlegt, was als Wohnraum definiert wurde.
Wie finde ich heraus wo die Rückstau Ebene ist ?