Duplexparker zu hoch?
Hallo,
seit 9 Jahren parkt unser Auto auf einer Duplexgarage oben. Höhe ist 1,57cm. Es ist ein Kleinwagen Hyundai Atos.
Der Platz ist laut Typenschild nur bis 1,50cm gedacht. Dennoch wenn wir den Platz bis Oben hochfahren ist noch eine Hand breit zur Decke frei.
Nun ist unten ein neuer Mieter der Angst hat diese Garage zu nutzen weil er denkt unser Auto ist zu hoch.Das ist aber nicht der Fall realistisch gesehen da genug Platz ist.
Nun beschwert er sich bei der Hausverwaltung und die meint das Auto wäre zu hoch und darf da nicht mehr stehen (nach 9 Jahren). Die Hydraulik würde kaputt gehen durch das zu hohe Auto. Die Belastung liegt aber bei maximal 2 Tonnen, die kleine Karre wiegt 800 Kilo.Anstossen tut er nicht.
Können die uns nun nach so langer Zeit das parken verbieten nur weil der Typ unten ne Mimose ist ? Es passt und kaputt geht nix.
Wäre über Tips dankbar.
Manuel
4 Antworten
Es gibt kein Gewohnheitsrecht.
Was es aber gibt ist ein Vertrauensschutz und ein Rechtsschutzbedürfnis. Letzteres dürfte nach 9 Jahren nicht mehr gegeben sein. Das bedeutet, dass Gerichte gerne Anträge/Klagen ablehnen, wenn jemand einen unzulässigen Gebrauch zu lange geduldet hat und nicht schon früher dagegen vorgegangen ist. Du müsstest dann nur noch beweisen, dass die Hausverwaltung schon früher darüber Bescheid wusste, dass dein Fahrzeug über 1,50 cm hoch ist.
Falls du das nicht nachweisen kannst, bleibt dir noch die Variante, dass die Vorgabe des Herstellers auf dem Typenschild nicht zwingend ist, da es baulich von der Höhe her ausreicht und auch das Gewicht nicht überschritten wird. Das die Funktionstüchtigkeit des Duplexparker wegen der 7 cm nicht gewährleistet sein sollte, wäre ggf. durch einen Sachverständigen zu klären.
Viel Spaß mit deinem neuen Nachbarn.
Der Hydraulik ist die Höhe natürlich egal, aber in dem Fall wird man sich auf die Vorschrift berufen können, auch nach 9 Jahren. Wenn möglich, dann wechsle einfach den Parkplatz.
Das ändert aber nichts an den Vorschriften der Hausverwaltung.
Naja die Begründung der Hydraulik dir man mir nannte sind ja offensichtlich falsch. Ich denke ich gege dann mal meinen Rechtschutz anstrengen. Es ist ja so das man uns vor 9 Jahren gemehmigt hat statt des unteren den Oberen Patkplatz nehmen durften weil er unten nicht passte
Da fragte keiner nach den Höhendaten. Hausmeister fuhr ihn hoch, passt und gut war
Die Frage ist, ob ich als Besitzer überhaupt eine Begründung benötige.
Aber sicher benötigst du das. Auto auf einem Parkplatz abstellen ist vertragsgemässer Gebrauch. Im Mietvertrag steht nichts von Höhenangaben. Lediglich das nur PKW dort stehrn dürfen was ja der fall ist.
Solange ich die Miete zahle und Vertragsgemäss nutze dann ist der Vermieter aussen vor. Gerne gebe ich den Platz ab, aber natürlich gegen ermässigung der Miete.
Habe ausserdem ein Ortstermin angeboten damit sich alle überzeugen können das es passt. Auch dem Nachbarn der auch gern erst mal hätte Klingeln können.
Wie gesagt. Minimalmasse für den Einbau dann stimmt die Höhe
Habe mal den Hersteller angeschrieben, deren Webseite sagt das die obere Höhe variiert je nach Deckenhöhe
Es kommt darauf an ob der Vermieter daraus eine Regel gemacht hat und falls ja, wie lange die schon besteht und ob sie auch bekannt ist.
Laß die Luft aus den Reifen, dann paßt's. 😅😅😂
laß dir einen anderen Parkplatz geben!
Geht nicht. Haben nur Duplex und unten passt er nicht da stimmen die 1,50
Nun die Herstellerangaben beziehen sich darauf wenn man den Duplex auf mindestmass einbaut. Bei mehr Deckenhöhe geht logischerweise mehr Höhe Oben.