Anders:
ZJ dürfen nur bis zur Klingel vor der Wohnung bzw. dem Garten/Zaun (Ist keine Klingel vorhanden an Garten/Zaun, dann bis zur Klingel vor der Einzel-Wohnung oder der am Haus).
Nur ein Berechtigter, der Hausbesitzer/Eigentümer, der Verwalter, der Hausmeister oder ein extra Berechtigter, hat das Recht, ZJ den Zutritt zu verbieten.
Man kann den ZJ den Zutritt generell verbieten - und zwar kann das jeder Mieter und die o.g. Personen:
Einschreiben an die örtliche Org von den ZJ und dann bei Zuwiderhandlung sofort Polizei rufen.
Drum herrschen sie einen ja gleich im Vorfeld an, ob man etwa nur der Mieter sei oder der o.g. Berechtigte. Und, wenn nicht, dann gehen sie auch nicht. Selbst erlebt.