Dürfen Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle meine Taschen durchsuchen?
Ich war heute auf dem Weg zur Arbeit.
Nicht zu schnell, kein Handy etc...
Hinter mir Lichthupe und kurz Blaulicht: Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Perso, Papiere bitte.
Die hatte ich im Kofferraum in einer Tasche.
als ich mein Portmonee suchte beugte sich einer der Beamten (für mich provokativ) über meine Tasche, in der ich Suchte, um zu schauen was darin ist.
Ich äußerte meinen Unmut und schilderte, dass ich das indiskret fände und man wenigstens fragen könnte.
Darauf erwiderte er, er könne jederzeit meine Tasche und meinen Kofferraum durchsuchen.
Hat er Recht? Ohne Richterlichen Beschluss.
10 Antworten
Meines Wissens darf er das nicht, bin da aber auch nicht zwingend Profi.
Dein "Wissen" trügt. Der Polizist darf das, denn er ist gesetzlich dazu ermächtigt.
Nein dürfen sie nicht, außer es liegt tatsächlich eine Gefahrensituation vor. (Ich nehme mal an, die Tasche hatte nicht die Form eines Menschen und hat gezuckt)
Davon ist allerdings nicht auszugehen gewesen.
Polizisten sind ziemlich anmaßend, weil sie denken mit allem durch zu kommen.
Naja, in diesem Fall schon 😅
Wobei ich auch sowas hatte, war nicht angeschnallt, weil ich Möbel 100 Meter weiter gefahren hab.
Das hat damit geendet, dass ich einen Drogentest machen musste, weil ich nicht angeschnallt war und die Polizisten frustriert sind, weil sie zu nix anderem als Verkehrskontrollen taugen.
Deine Äußerung (oder vielleicht dein generelles Verhalten) kam ihn aus irgendeinem Grund verdächtig vor.
Wenn akuter Verdacht besteht, darf die Polizei deine Taschen kontrollieren.
Er darf schauen. Und er darf dabei auch den Hals recken. Da du sowohl Kofferraum als auch Tasche aufmachen musstest, um an deine Papiere zu gelangen (die er fordern darf), lieferst du ihm mehr Einblick, als er bei einer normalen Verkehrskontrolle hätte haben dürfen.
Wenn ihm nun dabei etwas komisch vorkommt, gibt ihm das auch mehr Handlungsspielraum.
Wenn du deine Papiere, dein Warndreieck und deinen Verbandskasten auf dem Beifahrersitz liegen hast, darf er weder die Öffnung des Handschuhfaches, noch des Kofferraums oder irgendeiner Tasche fordern.
Du hast ihm mehr gezeigt, als du müsstest und ihm alles freiwillig auf dem Silbertablett serviert. Dass er das nutzt, ist ihm nicht vorzuwerfen.
Gruß S.
Zeigt jemand bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle ein verdächtiges Verhalten, ändert das die Sachlage und gibt den Beamten andere Befugnisse. Darum wird alles genau beobachtet und mehr war es nicht.
Sie dürfen nicht einmal dein Auto durchsuchen und auch nicht in den Kofferraum schauen, Ausnahme wenn Gefahr in Verzug ist. Sonst benötigen sie deine Erlaubnis oder einen Durchsuchungsbefehl. Wenn sie irgendwas von Dir verlangen, das z.B. im Kofferraum liegt, dann lass sie einen Schritt zurücktreten und Du holst es raus oder eben nicht, ohne ausreichenden Verdacht dürfen die dich nicht zwingen.
Nicht einmal dann.
Ähm... ca. 40% richtig.
Ich schau DEFINITV zu, was der im Kofferraum macht. Das hat nichts mit einer Durchsuchung zu tun, sondern nur mit Eigensicherung.
Ansonsten verweise ich mal dezent auf #Schleierfahndung. Ohne mehr Informationen zur Kontrollsituation, kann hier niemand die richtige Antwort mit Bestimmtheit sagen.
Wo hast du das denn her? Ein Auto ist en mitgeführter Gegenstand und wird nach dem POLG durchsucht und da fummelt keine Person im Verborgenen im Kofferraum herum.
Das stimmt nicht, die Polizei darf die Identität der Personen überprüfen, die Sicherheit des Fahrzeugs und die Fahrtauglichkeit des Fahrers überprüfen, Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten. Durchsuchung des Fahrzeugs, Blick in den Kofferraum oder in Gepäckstücke ist nur mit einem Durchsuchungsbefehl erlaubt, Polizisten machen das gerne, weil viele Bürger nicht über Rechte Bescheid wissen, erlaubt ist es aber nicht einfach so. Ausnahme hierbei ist z.B. eine Straftat.
Irrtum, da ein Auto auch nur ein mitgeführter Gegenstand ist und nicht wie viele "empfinden" eine Wohnung.
Aus § 40 POLG NRW:
1. sie von einer Person mitgeführt wird, die nach § 39 durchsucht werden darf,
und dass die Person durchsucht werden darf, hast du ja schon richtig erkannt!
Nein, das POLG ist ausdrücklich auch zur Prävention gedacht. Kein Täter soll sich sicher fühlen! Du kannst jederzeit mit deinem PKW angehalten und durchsucht werden, auch ohne dass du in irgendeiner Weise verdächtig geworden bist.
Bei Verdacht einer Straftat wäre auch die StPO federführend!
Dann solltest du deinen Scheidungsanwalt nicht zur Begutachtung von polizeilichen Maßnahmen befragen ; - )
Ich habe dir anhand der entsprechender POLG-Paragrafen schlüssig erklärt, dass dein Auto von der Polizei durchsucht werden darf. Das kann auch ein Gericht nicht anders bewerten!
In deinen Paragrafen stehen unter den anderen Punkten und Verweisen welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, da steht nichts davon, dass sie grundlos und willkürlich durchsuchen dürfen, wir leben in keinem Polizeistaat, hier haben die Bürger bestimmte Rechte.
Um das mit Bildern einmal anschaulicher zu machen, haben ich zu diesen Punkten mal etwas extra für Dich rausgesucht. Dies sind aber nur Beispiele, dazu gibt es noch unzählige andere Quellen.
Und du kannst das Beurteilen, ohne weitere Fakten zu haben? #Schleierfahndung
Oder sie dürfen es tatsächlich und du hast nur keine Ahnung? Auch eine Möglichkeit...
Oder in dem Fall war es tatsächlich widerrechtlich. Aber das weißt du sicherlich nicht...