Dürfen Muslime überhaupt Weihnachtsgeld annehmen?
Weihnachten ist für Muslime verboten. Genauso wie alles was damit zu tun hat. Dürfen sie überhaupt WEIHNACHTSgeld annehmen?
Oder sollte man Muslimen kein Weihnachtsgeld mehr geben aus respekt vor ihrer Religion?
Wieso sollten sie so ein Geld auch gerne annehmen wollen 🤔🤔
10 Antworten
Laut Predigern wie Abul Baraa dürfen Muslime Weihnachtsgeld annehmen. Sie dürfen übrigens auch auf den Weihnachtsmarkt gehen, solange sie sich nicht am Fest beteiligen.
Dürfen Muslime überhaupt Weihnachtsgeld annehmen?
Ja darf man.
Weihnachten ist für Muslime verboten.
Es sind die Praktiken und Rituale, die verboten sind, aber nicht alle. Das Backen von Plätzchen ist nicht haram. Wäre dies haram, dann wäre es nicht nur an Weihnachten haram. So ist es auch mit dem Geld, dass in der Zeit von WEIHNACHTEN vom Arbeitgeber ausbezahlt wird.
Dürfen sie überhaupt WEIHNACHTSgeld annehmen?
Wir als Arbeitnehmer dürfen Weihnachtsgeld annehmen, und als Arbeitgeber können wir Weihnachtsgeld, Novembergeld oder was auch immer auszahlen. Man muss es jedoch nicht. Es gibt auch Arbeitgeber, die zwar kein Urlaubsgeld auszahlen, dafür jedoch mehr Weihnachtsgeld am Ende des Jahres ausschütten.
Oder sollte man Muslimen kein Weihnachtsgeld mehr geben aus respekt vor ihrer Religion?
Wer sind "wir"? Bist du der Chef bei Mercedes, BMW oder einem anderen Konzern? Falls ja, möchte ich dich daran erinnern, dass die Firma, bei der du Chef bist (lach), ebenso das Geld der Investoren repräsentiert, die sich weltweit befinden und dich als D-Chef bezahlen.
Wieso sollten sie so ein Geld auch gerne annehmen wollen
Weil dies nicht haram ist. Ebenso sind Weihnachtskekse nicht verboten, genauso wenig wie die Teilnahme am Weihnachtsmarkt, sei es als Verkäufer oder Käufer.
Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen zu etwas. Aber wo sagt ein Muslim hier, dass es haram ist?
Khaled706
Dürfen sie überhaupt WEIHNACHTSgeld annehmen?
Ja. Feiern dürfen sie aber nicht.
Ich wußte nicht, dass 2desmond Muslim ist. Ich kann seine Antwort auch nicht finden. Trotzdem.
Pass auf:
Im Islam sind nur Rituale verboten, die mit islamischen Grundsätzen kollidieren. Der Name "Weihnachtsgeld" macht es nicht automatisch christlich. Es sollte ein christlicher Wert sein, der im Islam nicht akzeptiert wird, um es zu verbieten. Vergleichen wir dies mit Keksen: Du darfst sie kaufen, essen und verkaufen, es sei denn, sie enthalten Muster, die im Islam als haram gelten. Der Geldgeber ist auch nicht immer christlich. Die Absicht liegt nicht im Sinne der Religion.
Der Vergleich mit den Keksen finde ich gut. Das Geld trägt vielleicht je nach Unternehmen den Namen Weihnachtsgeld. Somit ist dieses Geld so zu sagen weihnachtlich "gemustert".
Wenn es nur eine Gewinnausschüttung ist, dann ist es ja in Ordnung. Aber solange es Weihnachtsgeld heißt, ist dieses Geld mit dem christlichen Fest gemustert, welches für euch haram ist.
Es ist also kein "christliches Geld", aber es ist mit dessen Muster/Namen versehen.
Nein, dürfen sie nicht, aber tun sie.
Wenn man das tut, was die Ungläubigen tun, macht man sich diesen gleich, sagen sie.
Ich kenne keinen Betrieb in dem es so genannt wird...normalerweise ist es eine jährliche Einmalzahlung
Ich kenne keinen Betrieb in dem es so genannt wird...
Ich war in dreien und überall nannten sie es Weihnachtsgeld.
Hat was damit zu tun? Trotzdem nennen wir es alle Weihnachtsgeld oder Weihnachtsbonus. Es kann auch mehrere Begriffe für die gleiche Sache geben.
wie du es nennst ist ja egal...wenn es die Zahlung zum 01.04 geben würde, würden wahrscheinlich viele es Ostergeld nennen...ist aber nicht der richtige Name...
Das ist irrelevant, wenn es so genannt wird, wird es so genannt.
ok, du kannst übrigens ganz unbesorgt folgendes essen...Gummibärchen HotDog Kalter Hund und Bienenstich
Weihnachtsgeld war das Geschenk der Arbeitgeber an ihre AN und ist auch heute noch freiwillig, wenn es nicht tariflich festgeldgt wurde. Einmalzahlung nannte man es auch aus juristischen Gründen, denn wenn ein AG freiwillig Weihnachtsgeld zahlt, könnte der AN daraus einen Anspruch herleiten und jedes Jahr darauf bestehen und vors Arbeitsgericht gehen.
Aber ein Name ist ein Name.
Ich kenne keinen Betrieb in dem es so genannt wird...
Und du kennst jetzt auch keine Bäckerei, die einen Bienenstich Bienenstich nennt?
denn wenn ein AG freiwillig Weihnachtsgeld zahlt, könnte der AN daraus einen Anspruch herleiten und jedes Jahr darauf bestehen und vors Arbeitsgericht gehen.
In meinem Arbeitsvertrag steht gar wörtlich "Weihnachtsgeld" - nur wird in eben diesem auch gesagt, dass es freiwillig gezahlt wird.
Ja, aber es gab eben auch solche Fälle und da hat man den AG geraten von einer Einmalzahlung auszugehen, eben aus xieyen Gründen. Es geht ja nicht glsich jeder vors Arbeitsgericht, wenn er keines bekommt.
ja, aber für unsere Kollegen mit Islam Hintergrund ein guter Ausweg...
Natürlich dürfen die das. Da es gegen die Vorschriften ist, wird da kein Arbeitnehmer ausgegrenzt. Fragwürdig wäre allerdings, ob die Musilime nicht an den Festtagen der Christen arbeiten gehen dürfen. Schließlich sollten sie auch an diesen Tagen ihren Lohn verdienen können dürfen.
Es gibt auch andere Antworten von Muslimen auf diese Frage. Ihr seid euch hier sehr uneinig.