Dürfen Lehrer ohne meine Erlaubnis mit meinen Eltern reden?
Ich bin 13 Jahre alt. Ich hab ein Problem und bin damit zur schulsozialpädagogin gegangen. Sie meinte das sie mit meinen Eltern darüber reden muss. Ich möchte das aber nicht und habe voll panik
6 Antworten
Solange du minderjährig bist und keine spezifisch existente Schweigepflicht existent ist (bei Sozialpädagogen schwer vorstellbar), darf natürlich mit deinen Eltern gesprochen werden
Kann man nicht per se rein aus dem Begriff ableiten ;)
Zudem gibts u14 sowieso in keinem Bereich eine Schweigepflicht
Wenn die Lehrerin nicht als dein Arzt oder Anwalt agiert, darf sie das durchaus.
Die nicht greift, da du als minderjähriger im Schutz deiner Eltern stehst, und diese informiert werden müssen um dich zu schützen
Ja das darf sie.
In deinem Alter erstreckt sich die Schweigepflicht nicht darauf das sie nicht mit deinen Eltern sprechen darf.
Hallo
es ist so wenn ein Gefahren Verzug besteht also du dir etwas antun oder jemandem anderen etwas antun möchtest dann darf sie das aber nicht wenn es nichts schlimmes ist dazu müsste man dein Problem wissen
Grüße
Weder Lehrer noch Eltern bedürfen Deiner Zustimmung.
Ist das ein Unterschied zu Schulsozialarbeitern die unterliegen bei uns nähmlich der Schweigepflicht.