Dürfen Lehrer Schulkind vor die Tür stellen?

6 Antworten

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Hallo liebe velda12,

ich kann sehr gut verstehen und nachvollziehen, wie schwierig sich diese von dir beschriebene Situation für dich als Mutter anfühlen muss.

Und du hast selbstverständlich recht, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt sein dürfen. Natürlich muss die Schule ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.

Nun ist es zunächst einmal wichtig für dich zu wissen, inwiefern sich die Aufsichtspflicht der Schule "definiert".
Du kannst dir bestimmt vorstellen, dass kein Mensch 25 Kinder auf einmal im Auge behalten kann. Dies ist die normale Situation in der Klasse.
Während der Hofpausen sind 200 Kinder oder mehr gleichzeitig auf dem Schulhof. Bei 200 Kindern führen in der Regel zwei Lehrer Aufsicht.
Glaubst du, dass diese beiden Lehrer ständig an allen Stellen gleichzeitig sein können, um alle 200 Kinder jeweils im Blick zu haben? - Natürlich nicht.

Aufsichtspflicht in der Schule bedeutet präsent zu sein, für die Schüler ansprechbar zu sein.
Mit der Schulreife, die ein Kind hat, wenn es eingeschult wird, wird vorausgesetzt, dass es einschätzen kann, ob es sich beaufsichtigt fühlt oder nicht.
Im Rahmen der Klassengemeinschaft (während des laufenden Unterrichts) hat der Lehrer natürlich nicht jedes Kind ständig im Blick. Dennoch fühlt sich das Kind beaufsichtigt; es fühlt sich "sicher".

Ebenso ist es auf dem Schulhof: Alle Kinder rennen durcheinander... Wenn da mal ein Kind fällt, dann sucht es instinktiv und spontan nach der Aufsicht, weil es weiß: Da ist jemand, den ich ansprechen kann!

"Aufsichtspflicht" in der Schule bedeutet also ansprechbar zu sein. Ein Kind muss sich beaufsichtigt fühlen, muss wissen, wohin es sich wenden kann, wenn jemand nicht spontan greifbar ist.

In diesem Sinne sind Erziehungsmaßnahmen, wie du sie nennst, rechtlich abgesichert.
Wenn ein Kind den Unterricht massiv stört, wenn sämtliche Ermahnungen nicht mehr fruchten, dann kann es durchaus schon mal vorkommen, dass ein Kind vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen wird. Es wird dann vor die Tür geschickt, damit es sich überlegen kann, was da gerade passiert ist, und vor allem, damit die restlichen Schüler wieder zu ihrem Recht auf ungestörten Unterricht kommen.

Nun zu dem für dich interessanten Teil:
Während sich ein Schüler auf dem Flur vor der Klasse befindet, ist er durchaus beaufsichtigt. Denn der Schüler weiß, dass er sich von dort aus nicht entfernen darf. In der Regel ist die Klassentüre währenddessen offen, sodass sich der Schüler jederzeit an den Lehrer wenden kann und der Lehrer im Gegenzug jederzeit einen Blick auf den Schüler werfen kann. Selbst wenn die Türe geschlossen sein sollte (dies geschieht aber in der Regel nicht bei jungen Schülern), weiß der Schüler, dass er beaufsichtigt ist, wenn er dort bleibt, wo es ihm angesagt wurde.

Ich weiß, dass es schwer ist, den Übergang vom Kindergarten zur Schule zu vollziehen. Gute Lehrer werden auch besonders am Anfang darauf verzichten, von der Möglichkeit des Ausschlusses vom Unterricht Gebrauch zu machen. In Einzelfällen mag dieses aber vorkommen.

Ich wünsche dir und vor allem deinem Kind, dass ihr gut im Schulleben ankommt, dass dein Kind seine Freude an der Schule entdecken kann!

LG von Miroir


mishiko  10.04.2013, 07:16

meine liebe miroir,

wer sollte es besser wissen,als du!!

einen stern für deine kompetente antwort, und für deine mühe!!

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velda12 
Beitragsersteller
 10.04.2013, 16:54
@mishiko

dem kann ich mich nur anschließen, ganz lieben dank für deine ausführliche antwort.

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Sehe ich eig. gleich wie du. Rede mal mit dem Direktor. Der hat sicher auch kein Interesse daran, dass dann mal ein Kind einfach allein rumrennt und was passiert (Lehrer sind in der Hinsicht meist weniger Rücksichtsvoll)

Bei uns wurde man früher dann in die Ecke gestellt oder sowas :P.


velda12 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 19:56

was aber wenn das zu unrecht beschuldigte und bestrafte kind anschließend das nachsehen hat und die lehrerin es danach auf den kiecker hat?

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Mausel1986  09.04.2013, 20:14

Wo soll das Kind denn hin , in einem abgeschlossenen Schulgebäude . Diese Bedenken wären früher angebracht gewesen .

Ich bin zum Beispiel nach Hause gegangen und hab vor verschlossener Tür gesessen , und ich war auch in der ersten Klasse .

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velda12 
Beitragsersteller
 09.04.2013, 20:22
@Mausel1986

sorry, aber die schule ist nicht abgeschlossen! leider kann jeder in das schulgebäude und raus erst recht...was kinder bereits getan haben und die schule bekam ernsthafte schwierigkeiten mit der polizei.

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Mausel1986  10.04.2013, 13:13
@velda12

Das darf natürlich nicht sein und schon garnicht in der heutigen Zeit .

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Wenn ein Lehrer in einer solchen Situation ein Kind vor die Tür stellt kann man doch nicht sagen, es ist beaufsichtigt - Hallo ein Kind aus ersten Klasse, geht darauhin nach Hause und verletzt sich auf dem Weg nach Hause, dass könnte passieren - und dann?

Also da muss eine Lehrerin oder Lehrer das anders in Griff bekommen, sollt es ja wohl schaffen,

sich bei Erstklässlern Respekt zu verschaffen - am Ende steht dann die ganze Klasse vor der Tür oder was ............ ich finde das Unmöglich!!!

also für erstklässler garantiert nicht angebracht wer passt dann auf sie auf, also in der weiterführenden schule kenne ich das nur aber dann muss man auch die Klinke runterdrücken, damit jeder sieht, dass su noch da bist aber in der Grundschule noch ein bisschen heftig und

ich bin der selben meinung eine solche psychische belastung vor die tür gestellt zu werden ist nicht einmal erwachsenen zuzumuten