Dürfen Lehrer Schüler vor die Tür schicken?
Hallo,
ich meine mal gehört zu haben, dass Lehrer Schüler gar nicht vor die Tür schicken dürfen. Ich erkäre mir das so, dass sie keinem Schüler den Unterricht verbieten dürfen. Naja das ist natürlich nur meine Begründung. Wie sieht es aus? Dürfen Lehrer Schüler vor die Tür schicken oder nicht. Bitte um fachliche Begründung.
15 Antworten
Verweis aus dem Klassenraum In vielen Bundesländern ist das spontane Vor-die-Tür-Schicken (“Rausschmeißen”) unartiger SchülerInnen ein heißes Eisen (und im Schulrecht nicht explizit geregelt), da die ausgesonderte SchülerIn vor der Tür nicht beaufsichtigt werden können. Uns Baden-WürttembergerInnen hat man während des Referendariats beigebracht, dass man in Sonderfällen SchülerInnen schon hinauswerfen darf, aber nur, wenn man die explizite Anweisung gibt “Du bleibst vor der Tür stehen” und somit die Aufsicht über die SchülerIn behält.
In Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist - laut Focus-Zusammenstellung - der spontane Verweis aus dem Unterrichtsraum explizit erlaubt, in Bayern explizit verboten.
Was Du gehört hast, bezieht sich darauf, dass manche Leute immer noch glauben, die Lehrer würden damit ihre Aufsichtspflicht verletzen. Auf keinen Fall hat es etwas damit zu tun, dass sie dem Schüler nicht erlauben, am Unterricht teilzunehmen. Natürlich darf der Schüler das und soll das auch, aber er darf nicht im Unterricht stören. Wenn der Schüler vor die Tür geht, befindet er sich ja noch auf dem Schulgelände. Solange er sich noch auf dem Schulgelände befindet, verletzt der Lehrer seine Aufsichtspflicht nicht. Als Disziplinarmaßnahme ist das also erlaubt und durchaus normal.
solange er die Aufsichtspflicht dem Schüler gegenüber irgendwie anders sicherstellt (z.B. Sekretariat, andere Lehrer in Freistunden oder so), wüsste ich nicht, wieso er einen Schüler nicht raus werfen dürfte. Schließlich hat er nen Lehrauftrag der ganzen Klasse gegenüber und wenn einer so stört, dass auch alle anderen vom Lernen abgehalten werden, ist es doch besser, den einen rauszuschicken und die anderen zu ihrem Recht kommen zu lassen!
Bei uns fliegen auch manchmal welche raus :DD
Nein dürfen sie eigendlich nicht aber sie können ja sagen das man die Türklinke runterdrücken soll.
Das recht der Mitschüler auf ungestörten unterricht hat Vorrang! Jedoch haben lehrer eine Aufsichtspflicvht die nicht vernachläßigt werden darf. Es gibt jedoch Methoden beides sehr gut miteiander zu vereinen, also Schüler vor die Türe und gleichzeitig beaufsichtigen.