Darf mich ein Lehrer rausschmeißen?

7 Antworten

Rechtlich gesehen ist das tatsächlich unzulässig.

Ein Lehrer hat die Aufsichtspflicht auf die ganze Klasse während seines Unterrichts.

Mit dem Rauswerfen ist das so eine Sache:
Darf er das? Prinzipiell, nein! Solltest du dich weigern, herauszugehen, ist das rechtlich in Ordnung. Du riskierst aber schlimmere Maßnahmen, wie z. B. einen Schulverweis oder einen Brief an deine Eltern. Denn wenn der Unterricht durch dich gestört wird und somit nicht in dem Maße fortgeführt werden kann, wie es der Lehrer vorgesehen hat, darf er Maßnahmen ergreifen, um den Unterricht so fortzusetzen, sodass jeder Schüler die Möglichkeit hat, diesem zu folgen und eventuell Fragen zu stellen. (Diese Chance wird dir mit dem Herauswerfen und den anderen Schülern durch etwaige Störungen deinerseits genommen)
Was kann ich tun? Wenn du der Meinung bist, dass du durch das Herauswerfen wichtige Inhalte des Unterrichts verpasst haben solltest, kannst du zum Direktor gehen und ihm Bescheid geben. Dieser wird dann Maßnahmen ergreifen, wie z. B. mit dem Lehrer reden.
Was ist empfehlenswert? Wenn du das Herauswerfen nicht in Ordnung findest, empfiehlt es sich, nach der Stunde erst einmal mit dem Lehrer zu reden und ihn zu bitten, das in Zukunft zu unterlassen. Der Lehrer wird dich schon nicht ohne Grund herausgeworfen haben.

Sprich: Lehrer sitzen immer am längeren Hebel. Es empfiehlt sich selten, zum Direktor zu gehen, da die Schüler oft nicht über ihre Rechte und die des Lehrers informiert sind und sie somit ein schlechtes Bild auf sich werfen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

LG Willibergi


Bogislvl6 
Beitragsersteller
 13.11.2015, 15:43

Danke war sehr hilfreich:)

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Wenn jemand stört, darf dieser Störfaktor beseitigt werden, außerdem dient dies der erzieherischen Maßnahme.

Ihm kann dafür keine Schuld gegeben werden, wenn dem Schüler etwas vor der Tür passiert. Was soll dort auch passieren?

Könnte man eine Mutter dafür verantwortlich machen, wenn ihr Kind mit ihrer Erlabnus auf einen Spielplatz geht und sich das Kind dort den Kopf anschlägt? Wohl kaum. Das hat wenig mit der Aufsichtspflicht zu tun.

Es wäre schön, wenn die Antwort gebenden die Antwort auch wissen würden. Das ist nämlich so eine Sache mit der Aufsichtspflicht. Die haben nämlich eigentlich deine Eltern. Die übertragen diese für die Unterrichtszeit auf die Schule.

Ob ein Kind zu jeder Zeit nicht aus den Augen gelassen werden darf, hängt stark vom Alter und vom Reifegrad des Kindes ab. Dürfen dich deine Eltern mal für 40 Minuten alleine in deinem Zimmer lassen? Darfst du alleine das Haus verlassen, um dich mit Freunden zu treffen? Darfst du etwa sogar alleine Abends ins Kino gehen?

Dann wird dich dein Lehrer wohl sicherlich für ein paar Minuten vor die Tür stellen dürfen, ohne dass du gleich tot umfällst, oder?

Wie gesagt, es ist abhängig vom Alter und vom Reifegrad, aber mit der Reife haben es einige hier ja eh nicht so!

Eigentlich dürfen Lehrer die Schüler nicht rausschmeißen, wenn sie jedoch den Unterricht stören und vom Lernen abhalten, dann kann es schonmal vorkommen, dass man rausgeworfen wird und man muss sich halt damit abfinden. Sollte dir in dieser Zeit aber etwas passieren, ist das unter der Verantwortung des Lehrers und er muss ggf. für einen Schaden aufkommen da er die Verantwortung für dich trägt. Trotzdem kann man sich im Unterricht einfach zusammenreißen, man ist ja schließlich zum Lernen dort. :)

Wenn man den Unterricht stört, hat der Lehrer durchaus das Recht jemanden vor die Tür zu schicken. Er muss ja auch Sorge dafür tragen, dass die anderen Schüler beim Lernen nicht gestört werden. Wenn man dann nicht vor der Tür bleibt, sondern das Schulgelände verlässt und dann etwas passiert, ist der Schüler meiner Meinung nach selbst verantwortlich. Sonst müssten Lehrer ja auch jeden Toilettengang begleiten...