Dürfen ich(w14) und meine Freundin(w13) zusammen s*x haben?

Nein 73%
Ja 27%

22 Stimmen

9 Antworten

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Nein

In Deutschland liegt das sogenannte "Schutzalter" bei 14 Jahren. Ab diesem Alter wird eine Person juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen. 

Erst dann gilt sie als sexualmündig und darf (auch mit Erwachsenen jeden Alters) einvernehmlich sexuell verkehren (mit Ausnahme der Sonderfälle Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt, Abhängigkeitsverhältnis und fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).

Sexuelle Handlungen mit Personen unterhalb des Schutzalters werden dem Grundsatz nach strafrechtlich verfolgt. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte „Täter“.

Wenn jedoch nur ein geringer Altersunterschied besteht, kann das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Der Gesetzgeber spricht zwar von verbotenen "sexuellen Handlungen", versäumt aber, diese genau zu definieren.

Nur solche Handlungen gelten als sexuelle Handlungen, die in Bezug auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Die Grenze muss von den Gerichten im Einzelfall bestimmt werden, wird aber bei Handlungen mit Körperkontakt zumeist erreicht sein.

Zumindest ist festgelegt, was als nicht erheblich angesehen wird. Erlaubt sind Küsse oder Umarmungen, Streicheln des Körpers (im bekleideten Zustand ohne Brust, Po, Schambereich), ein misslungener Kussversuch, flüchtige sexualbezogene Berührungen.

Aber Hand aufs Herz - wo kein Kläger, da kein Richter.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

isebise50  06.12.2022, 09:50

Vielen Dank für deinen Stern!

Nein

Nein. Das Gesetz in Deutschland und Österreich besagt, dass man erst ab 14 Jahren Sex haben darf. Dafür mit allen die ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind.

Sollten du und deine Freundin anderswo leben, müsst ihr recherchieren ab welchem Alter man bei euch Sex haben darf.

Nein

Nein das ist leider per Gesätz verboten. Ich kenne das ist bei mir genauso nur das wir männlich sind.Tut mir echt leid für dich

Nein

Führt eine Person, die schon über 14 Jahre alt ist, mit einer Person unter 14 Jahren, sexuelle Handlungen durch, ist das sexueller Missbrauch von Kindern und damit strafbar.

Nein

My Dear

Nur ungern bin ich in Eurem Fall ein Spielverderber. Da in DE & A das Schutzalter bis 14 besteht (16 in CH), Deine Liebste jedoch erst 13 & damit noch im Schutzalter ist, wäre es besser (& vorallem dann nicht illegal!), wenn Ihr Euch noch gedulden würdet, bis sie 14 ist.

Schutzalter bis 14 Jahre (0-einschl 13)

Sex mit Kindern, also Personen, die unter 14 Jahre alt sind, sind als so genannter sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Soweit der Geschlechtsakt vollzogen wird oder sonst ein Akt vorgenommen wird, der mit dem Eindringen in den Körper des Kindes verbunden ist, ist dieser sogar als schwerer sexueller Missbrauch mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren Haft bestraft! 

Das bedeutet, dass jeder über 14 Jährige, der mit einem unter 14-Jahre alten Kind (13 und jünger) Sex hat, sich strafbar macht, soweit er um das Alter des Kindes weiß.

Das kursiv Geschriebene ist ein Auszug aus dem untenstehenden Link. Zu den verbotenen sexuellen Handlungen gehören übrigens auch Zungenküsse (wg des Eindringen in eine Körperöffnung).

Letzten Endes müsst Ihr selbst wissen/entscheiden, wie Ihr Euch verhalten wollt; gerade um Deinetwillen (weil DU Dich strafbar machen würdest) solltet Ihr Euch jedoch der für Dich möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst werden/sein.

Damit Du mich nicht falsch verstehst: Mit meiner Antwort werte/urteile ich nicht, ich beantworte nur nach bestem Wissen & Gewissen die von Dir gestellte Frage.

https://www.123recht.de/ratgeber/strafrecht/Schutzalter-Altersgrenzen-fuer-den-Beischlaf-__a141848.html?amphtml=1

Woher ich das weiß:Berufserfahrung