Dürfen Erstklässler beim Ausfall der letzten Stunde früher entlassen werden?
Ich habe einen Erstklässler, der in Baden-Württemberg zur Schule geht.
Nun gab es einen etwas merkwürdigen Zwischenfall. Die letzte Unterrichtsstunde ist ausgefallen, sodass der Unterricht kurz nach 12:00 Uhr endete.
Die Eltern wurden nicht informiert. Die Kinder einfach entlassen.
Es ist diesmal alles gutgegangen aber bei mir verbleibt hier ein sehr ungutes Gefühl.
War das nun eine krasse Verletzung der Aufsichtspflicht oder ist das normale Praxis?
Besonders dankbar, wäre ich für verlässliche Quellen - Bauchgefühl hab ich selbst genug :)
PS.: Auf den Webseiten der Schule oder den zuständigen Behörden fand ich hierzu merkwürdigerweise absolut kein Statement.
2 Antworten
Was hindert dich daran, persönlich Kontakt mit der Schule aufzunehmen und dort deine Bedenken zu schildern? Solche Situationen werden wohl immer individuell gehandhabt. Deine Bedenken kann ich teilen.
Guter Punkt. Das habe ich selbstverständlich vor der Frage hier getan. Ich warte momentan auf die Antwort der Schule, wollte währenddessen aber schon prüfen, ob ich mich hier in meiner Einschätzung täusche.
Ohne eine Mitteilung an die Eltern und ohne deren Erlaubnis, hat die Schule eindeutig die Aufsichtspflicht. Wie es dort gemacht wird, bleibt das PRoblem der Schule.