Dürfen Erstklässler beim Ausfall der letzten Stunde früher entlassen werden?

2 Antworten

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Was hindert dich daran, persönlich Kontakt mit der Schule aufzunehmen und dort deine Bedenken zu schildern? Solche Situationen werden wohl immer individuell gehandhabt. Deine Bedenken kann ich teilen.


Astrobiophys 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 15:43

Guter Punkt. Das habe ich selbstverständlich vor der Frage hier getan. Ich warte momentan auf die Antwort der Schule, wollte währenddessen aber schon prüfen, ob ich mich hier in meiner Einschätzung täusche.

Ohne eine Mitteilung an die Eltern und ohne deren Erlaubnis, hat die Schule eindeutig die Aufsichtspflicht. Wie es dort gemacht wird, bleibt das PRoblem der Schule.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB