Dürfen auch Selbständige in die Sozialversicherung?


18.07.2024, 11:06

und ist er dann auch in der GKV und keine anderes Einkommen wird für die GKV herangezogen

4 Antworten

Sie müssen sogar. Verdammte Kiste. Die Sch.. Krankenkassen gehen davon aus dass der Selbstständige mindestens eine "Beitragsbemessungsgrenze" von 1600 bummelig verdient. Das ist deren Mindestsatz und danach zahlste schon mal 400 im Monat an Kk. Die sind schlimmer als das Finanzamt. Helfen kann ein versicherungspflichtiger mehr als gerade Minijob, der drüber 520 Euro liegt. Dann bist du nebenberuflich selbstständig und alles ist gut. Kleine Selbstständige sind die wahren Bürokratieopfer. Leider. Schon mal was von Perpetual traveler gehört. Ach ja die Zahlen sind nicht aktuell.


okieh56  18.07.2024, 20:27

Deine Antwort ist weder korrekt noch hilfreich.

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kevin1905  18.07.2024, 11:29
Die Sch...önen Krankenkassen gehen davon aus dass der Selbstständige eine "Beitragsbemessungsgrenze" von 1600 bummelig verdient.

Es gibt keine gesonderte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage mehr für Selbständige.

Es gilt einheitlich 1/3 der Bezugsgröße: 3.535,- € / 3 = 1.178,33 €

Hiervon werden 14% für KV zzgl. Zusatzbeitrag und mind. 3,4% für die PV hergenommen.

Dann bist du nebenberuflich selbstständig und alles ist gut.

Vorsicht. Entscheidend was haupt- und was nebenberuflich ist, ergibt sich daraus was den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet.

Wer z.B. 15 Wochenstunden in einem Midijob arbeitet und da 1.300,- € Brutto verdient aber auch ein Gewerbe am Start hat, mit im Schnitt 1.800,- € Monatsgewinn, mit dem man sich 25 Stunden die Woche beschäftgt, kann nicht behaupten die Selbständigkeit sei nebenberuflich und wird auch nicht entsprechend verbeitragt.

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ein selbständiger kann sich freiwillig/privat bei rente und krankenkasse versichern, muss aber nicht.

und die höhe seiner beiträge kann er auch selbst bestimmen, es gibt aber in beiden versicherungszweigen mindest-beträge, die sich bei 600 € mtl. nicht rechnen.

welcher selbständige kann von 600 € im monat leben?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 35 Berufsjahre Personalwesen

Als Selbständiger kannst du zwischen der freiwilligen Versicherung in der GKV oder einer privaten Versicherung (falls sie dich versichert) wählen.

Freiwillig Versicherte zahlen ihren Beitrag entsprechend ihrem Einkommen. Dabei gibt es jedoch eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze, die momentan bei 1178 € monatlich liegt.

Außerdem gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte bezuschusst, so dass ein Selbständiger bei dem gleichen Einkommen doppelt so viele Beiträge zahlt wie ein Beschäftigter.

Abgesehen davon kann von 600 € monatlich niemand leben.


Waterfight 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 20:38
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okieh56  18.07.2024, 22:20
@Waterfight

Als Geschäftsführer ist nicht davon auszugehen, dass du pflichtversichert bist, denn dann bist du nicht von Weisungen abhängig und hast kein festes, in einem Arbeitsvertrag geregeltes Gehalt.

Das wird von der Krankenkasse geprüft.

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Hauptberuflich Selbständige sind niemals versicherungspflichtig in

  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzlicher Krankenversicherung
  • sozialer Pflegeversicherung

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kann aber ggf. bestehen (siehe § 2 SGB VI).

Es besteht die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der ges. RV und der ALV und der Selbständige kann natürlich freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert bleiben.

Bei einem derart geringen Einkommen dürfte sich auch kein privates Krankenversicherungsunternehmen gerne auf eine Kundenbeziehung einlassen, unabhängig des Gesundheitszustands.

Wenn ein hauptberuflich Selbständiger seiner Tätigkeit lediglich 600,- € Gewinn monatlich entnimmt, dürfte er Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)