Dürfen 2 NotSan Azubis mit einen NFS auf ein Auto?
Hallo zusammen, weiß einer wie es rechtlich Aussieht, ob 2 Notsan Azubis mit einem PAL einen RTW besetzen dürfen ?
2 Antworten
Hi,
sofern das Fahrzeug entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzes besetzt ist - vollkommen unproblematisch.
Das ist dann der Fall, wenn zumindest bei einem NFS-Azubi die Qualifikation zum Rettungssanitäter vorliegt, oder eine RS-Äquivalenzprüfung bestanden wurde oder ein gewisser Lernfortschritt (meist ab dem 2. Lehrjahr) erreicht wurde.
Für den zweiten Azubi ist die Qualifikation sogar vollkommen unerheblich.
Die NotSan-APrV schließt solche "Azubi-RTW-Dienste" nicht aus, in einigen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz) sind diese sogar Bestandteil des Rahmenlehr- und Ausbildungsplans.
Fazit
Rechtlich problemlos möglich - für den Ausbildungsfortschritt sind diese Dienste, wenn richtig aufgezogen, sogar sehr hilfreich.
LG
Hatten heute nur eine Diskussion mit einem anderen PAL, der meinte, dass es da wohl rechtlich Probleme geben könnte. Die aber natürlich nicht benennen konnte.
Nun, im Rettungsdienst hat es in einigen Bereichen fast schon Tradition, irgendwelche Behauptungen ohne Belege aufzustellen - egal, ob es sich um juristische oder medizinische Fragestellungen dreht.
Wenn so etwas kommt, sollte man konsequenterweise Belege einfordern ;-)
Bezieht sich übrigens auf NRW
Zumindest das Landesrettungsdienstgesetz sagt in diesem Falle: ein RTW muss mit einem RettAss/NFS und mindestens einem RettSan besetzt sein.
Weitere Einschränkungen ergeben sich hieraus nicht. Wie der Rahmenlehrplan in NRW aussieht, weiß ich leider nicht auswendig.
Warum denn nicht? Wenn ich mit einem NFS-Azubi oder RS-Azubi fahre und dann kommt zB. noch ein ungelernter Probepraktikant ist das doch auch unerheblich.
Hm, wenn du einen RS-Praktikanten und einen Probepraktikanten dabei hast... wo ist dann dein Fahrer, der in den meisten Bundesländern mindestens RS sein muss?
(Je nach Besatzungsvorgabem im Landesgesetz, versteht sich)
Ich arbeite in Niedersachsen. In meinem Kreisverband fahren hauptsächlich FSJler/BFDler mit Rettungshelferqualifikation als zweite.
Gut, wenn dein RS-Praktikant ein RH ist, ist das dann legal^^ Soweit ich weiß, ist Niedersachsen mittlerweile das einzige Bundesland, in dem ein RH auf dem RTW als Zweiter fahren darf.
Sehe ich auch so 🙂
Hatten heute nur eine Diskussion mit einem anderen PAL, der meinte, dass es da wohl rechtlich Probleme geben könnte. Die aber natürlich nicht benennen konnte.
Bezieht sich übrigens auf NRW