Braucht man zwingend die Urkunde, um als RS arbeiten zu können?
Guten Abend, bin aktuell NotSan-Schüler im 1. LJ und war davor kein RS.
Jetzt wollte ich parallel zur Ausbildung nebenbei beim ASB auf 450€ bsw Teilzeit 15-25% RTW und KTW fahren (da bei mir intern die Azubis nur als Dritte mitfahren, ob vorerfahren oder nicht spielt keine Rolle)
Wie aber bereits oben erwähnt, davor leider keine Vorerfahrung im RD sammeln können. Bin auch grad dabei den C1 zu machen.
Wäre es denn überhaupt rechtens und in der Praxis auch umsetzbar, mich als Fahrer einzusetzen? Wie wird das bei Euch gehandhabt auf Wache?
A pro pro „Äquivalentsprüfung“, ob bsw wann diese stattfindet steht noch in den Sternen…
lg
2 Antworten
Hi,
Braucht man zwingend die Urkunde, um als RS arbeiten zu können?
Effektiv: wenn man als Rettungssanitäter arbeiten will, muss man Rettungssanitäter sein. Die Frage muss man also insofern mit Ja beantworten.
Auf welche Weise diese erworben wurde - sprich über die "normale" 520-Stunden-Qualifizierung oder per Äquivalenzprüfung im Rahmen der NotSan-Ausbildung - ist irrelevant.
da bei mir intern die Azubis nur als Dritte mitfahren, ob vorerfahren oder nicht spielt keine Rolle
Das ist mittlerweile in vergleichsweise vielen Rettungsdiensten die Regel - die Zeiten, als der Azubi de facto den zweiten Mann ersetzt hat, sind vielerorts vorbei (bzw. die Möglichkeiten entsprechend eingeschränkt).
Wäre es denn überhaupt rechtens und in der Praxis auch umsetzbar, mich als Fahrer einzusetzen?
Sofern Du die Qualifikation zum Rettungssanitäter hast (und damit auch das Zeugnis, gibt es auch bei der Äquivalenzprüfung), kannst Du prinzipiell als zweiter Mann eingesetzt werden.
Man sollte jedoch beachten: eine Nebentätigkeit in einem anderen Rettungsdienst muss in der Regel dem Ausbildungsbetrieb gemeldet werden und dieser muss zustimmen - gerne gesehen wird es nicht unbedingt.
Wie wird das bei Euch gehandhabt auf Wache?
Grundsätzlich werden Azubis im ersten Halbjahr ausschließlich als "dritter Mann" eingesetzt, auch wenn diese bereits Rettungssanitäter sind - danach erfolgt der Einsatz auch zumindest überwiegend als Dritter, wobei Ausnahmen möglich sind.
Fazit
Ein Einsatz als RettSan setzt grundsätzlich eine Prüfung (normal oder Äquivalenzprüfung) voraus - "Rettungssanitäter (nur) kraft Ausbildung" gibt es nicht.
Eine Nebentätigkeit ist prinzipiell denkbar und möglich, die Zustimmung des derzeitigen Arbeitsgebers/Ausbildungsbetriebs aber erforderlich.
LG
Entweder musst du regulär an einem Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang/ Prüfungslehrgang teilgenommen und die Abschlussprüfung bestanden haben oder du müsstest einen einem Rettungssanitäter gleichwertigen Stand nachgewiesen haben, Stichwort "Äquivalentsprüfung". Alleine die Stunden der NotSan- Ausbildung genügen nicht. Natürlich hast du genausoviel bzw. mehr Ausbildungsstunden gehabt aber es geht ja im Endeffekt immer darum, dass man in einer entsprechenden Prüfung die jeweiligen Kenntnisse und Fähigkeiten vor einem Prüfungsausschuss nachgewiesen hat.
Mfg