Duales Studium; Wohngeld oder BAföG?
Hey GuteFrage Community,
Ich (Anfang 20) studiere dual Kindheitspädagogik an einer privaten Fachhochschule in einer Großstadt (Düsseldorf) und verdiene bereits im Monat ca. 906 Euro netto. Klingt erst einmal viel, werden jedoch die monatlichen Studiengebühren (386 Euro) + die Miete (340 Euro) + typische Fixkosten (Lebensmittel, etc.) abgezogen, bleibt nicht viel zum Leben übrig. Ich informierte mich also über die Sozialleistungen, die existieren und bin auf BAföG und Wohngeld gestoßen. Ich dachte immer ich werde nicht für BAföG bewilligt, da ich Geld verdiene und knapp vor dem maximalen Verdienst liege. Ich wollte es deshalb mit Wohngeld versuchen und bin jetzt etwas verwirrt. Die Fülle des Internets erschlägt mich ein wenig.
Könnte mir jmd. grob sagen, ob ich überhaupt Anspruch auf eines der Sozialleistungen hätte? Bzw. wie ich am besten vorgehen kann, um herauszufinden, ob ich doch BAföG berechtigt bin? Denn sonst könnte ich kein Wohngeld beantragen. Ich wohne auch nicht mehr zuhause, sondern in einer Wohngemeinschaft (kein Studentenheim) mit zwei weiteren Personen, die keine Student*innen sind.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für mögliche Antworten und wünsche euch einen angenehmen Montag.
Lg YuukaKazamii
2 Antworten
Wenn Du Bafög - bekommst, oder nur dem Grunde nach Anspruch darauf hast, also nur deshalb nicht bekommen würdest, weil das Einkommen der Eltern oder dein eigenes Einkommen oder Vermögen zu hoch wäre, bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.
Nur wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hättest, was dir vom Bafög - Amt schriftlich bestätigt werden müsste, könnte Anspruch auf Wohngeld bestehen, wenn Du die sonstigen Voraussetzungen erfüllen würdest.
Also Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Müsstet dann nach Zahlung deiner Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch 80 % von der Regelbedarfsstufe 1 unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll zur Verfügung haben.
Derzeit wären das von 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min. 80 % um die 450 Euro nach Zahlung deiner Warmmiete.
Unter 25 Jahren steht dir im eigenen Haushalt dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.
Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und Bafög !
Habe auch einen Antrag auf Wohngeld in Düsseldorf gestellt. Problem, die brauchen erstmal nen Dokument vom BAföG Amt, dass du BAföG nicht beziehen kannst - und da reicht es nicht der Höhe nach ausgehschlossen zu werden.
Auf jeden Fall haben die mich abgelehnt und das BAföG Amt wollte mir nicht weiterhelfen. Kriege zwar bisschen mehr als du netto, aber muss wegen der Ausbildung 2 Wohnungen zahlen... also bleibt auch nichts übrig.