Duales Studium; Wohngeld oder BAföG?

2 Antworten

Wenn Du Bafög - bekommst, oder nur dem Grunde nach Anspruch darauf hast, also nur deshalb nicht bekommen würdest, weil das Einkommen der Eltern oder dein eigenes Einkommen oder Vermögen zu hoch wäre, bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Nur wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hättest, was dir vom Bafög - Amt schriftlich bestätigt werden müsste, könnte Anspruch auf Wohngeld bestehen, wenn Du die sonstigen Voraussetzungen erfüllen würdest.

Also Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Müsstet dann nach Zahlung deiner Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom min.noch 80 % von der Regelbedarfsstufe 1 unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll zur Verfügung haben.

Derzeit wären das von 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min. 80 % um die 450 Euro nach Zahlung deiner Warmmiete.

Unter 25 Jahren steht dir im eigenen Haushalt dein Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld und Bafög !

Habe auch einen Antrag auf Wohngeld in Düsseldorf gestellt. Problem, die brauchen erstmal nen Dokument vom BAföG Amt, dass du BAföG nicht beziehen kannst - und da reicht es nicht der Höhe nach ausgehschlossen zu werden.

Auf jeden Fall haben die mich abgelehnt und das BAföG Amt wollte mir nicht weiterhelfen. Kriege zwar bisschen mehr als du netto, aber muss wegen der Ausbildung 2 Wohnungen zahlen... also bleibt auch nichts übrig.