Habe ich als Student, der bei den Eltern lebt noch Anrecht auf Harz 4 oder muss ich Bafög beziehen?

11 Antworten

Wenn es dir zusteht wirst Du es beantragen müssen, kannst Du auch bleiben lassen, dann würde das Jobcenter einen evtl. Bafög - Anspruch fiktiv auf deinen Bedarf anrechnen und deine Leistungen entsprechend kürzen oder ganz einstellen.

Hast Du kein Erwerbseinkommen, dann steht dir auf das Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen zu.

Würdest Du mehr als 70 Euro nach Abzug von min. 30 Euro Versicherungspauschale pro Monat zahlen müssen, dann muss das dem Jobcenter entsprechend nachgewiesen werden, dann könnte man den Betrag über 70 Euro zusätzlich geltend machen.

Beim Jobcenter kommt es nur darauf an, was man im Leistungsbezug an Geld zur Verfügung hat, was man entsprechend für den Lebensunterhalt einsetzen kann, da interessiert es nicht, dass man dann später vom Bafög - bis zu um die 10 000 Euro zurückzahlen muss.

Könntest Du dann mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf bei den Eltern nicht decken, dann hättest Du auch noch Anspruch auf eine monatliche Aufstockung.

Würdest Du ausziehen stünde dir ein höherer Bafög - Satz zu und das Kindergeld würde dir auch zustehen, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min. 219 Euro bekommen würdest.

Die ganze Geschichte klingt sehr unausgegoren.

  1. Deine Eltern bekommen 500 Euro Hartz 4.
  2. Die bekommen sie doch weiterhin, auch wen du BagföG beziehst.
  3. Allerdings werden die 500 Euro gekürzt, weil dein Bedarf wegfällt.
  4. Du wirst doch volles Bafög bekommen, das ist doch deutlich mehr.
  5. So sind nun mal die regeln, du mußt dich vorrangig um ein eigenes Einkommen bemühen auch wenn es Bafög ist.
  6. Natürlich hast du was von deinem Bafög: Du hast ein eigenes Einkommen. Das isr was anderes als Ersatzleistungen des Staates.
  7. Du kannst auch noch einen x-Stunden-Job annehmen. Machen andere auch - einschl. mir damals.
  8. Sich voll auf die staatl. Leistungen im Anspruchsdenken verlassen halte ich für sehr fragwürdig.

War bei mir auch so. Wenn du weiter bei denen Eltern wohnst und kein Geld für Luxus ausgibst, kommst du ganz gut über die Runden. Du wirst dann ein Drittel der Miete übernehmen müssen, das dürfte aber in der Regel günstiger sein, als eine 1Zi-Wohnung zu mieten.

Unfair ist das nicht, alle Studenten müssen selbst für ihren Unterhalt sorgen, Bafög ist da schon besser als gar nichts!

Bafög muss ! vorrangig vor Leistungen nach SGB II beantragt werden.

Die Grundsicherung ist IMMER subsidiär. Hast du anderweitige Ansprüche, musst du diese zuerst in Anspruch nehmen.