Bafög und Minijob?

1 Antwort

Bisher lag die Grenze bei 520 €, ab dem Wintersemester 2024/25 steigt diese tatsächlich auf 566 € (Anpassung an die Minijob-Grenze 2025, Q).

Du musst dem BAföG-Amt mitteilen, wenn du bereits einen Job hast und wenn du erst später einen anfängst, das dann nachmelden (die wollen die Abrechnungen sehen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student in Baden-Württemberg

bk1907 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 17:42

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde tatsächlich diese Woche anfangen zu arbeiten. Mein Bafög-Anspruch ist eigentlich abgelaufen, ich habe jedoch einen Folgeantrag gestellt und warte auf eine Antwort.

Da wir uns jedoch immer noch in der letzten Bewilligungsperiode befinden (da wir bis zum 30. September immer noch im Sommersemester sind), könnte ich eigentlich einen Minijob mit 520 Euro haben, oder? Es wäre also sinnvoll, ihnen zunächst ein Einkommen von 520 Euro aus dem Minijob mitzuteilen und mein Gehalt ab dem 1. Oktober, wenn das Wintersemester 2024-2025 beginnt, auf 556 Euro zu aktualisieren, richtig?

StudisOnline  09.09.2024, 15:00
@bk1907

Wenn du im noch laufenden Bewilligungszeitraum bisher keine Einkünfte hattest, kannst Du auch mehr verdienen. Beim BAföG kommt es immer auf die Gesamteinkünfte im Bewilligungszeitraum an, es wird der Monatsdurchschnitt vom Gesamteinkommen gebildet.

Beachte aber noch, dass für einen klassischen Minijob die Grenze bis Ende des Jahres noch bei 538 € liegt, erst ab Januar 2025 bei 556 €. Wenn Dein Arbeitgeber Dich als Minijobber beschäftigen will, kann er das also nicht ab Oktober mit 556 € tun. Das BAföG wollte sich lediglich eine weitere Anpassung ersparen und ist daher gleich auf 556 € hoch.

Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php