Dropshipping mit 16 Jahren und Zustimmung der Eltern erlaubt?
Hallo, hab eine Frage uns zwar: Darf man mit 16 Jahren und Zustimmung der Eltern einen Online Shop,also Drop Shipping Online Shop ,Produkte verakufen,die einem nicht gehören? Natürlich würde man dadurch auch Geld verdienen.Im Internet steht irgendwie Ja aber auch manchmal Nein ,deswegen komme ich durcheinander und möchte das herausfinden,weil ich so viele Ideen habe.Ist halt schade wenn man seine ideen nicht umsetzen kann nur weil man nicht volljährig ist.Danke bei Antwort.
2 Antworten
Nein, die Zustimmung der Eltern reicht nicht. Dafür brauchst du die Zustimmung des Familiengerichtes und DANN darfst du erstmal anfangen das Gewerbe anzumelden.
Wenn du die Zustimmung des Familiengerichtes erhältst, durchaus.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.
Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Ok alles klar.Hast du das alles vom Internet kopiert oder ist das selbst geschrieben?Aber Danke
Und nachdem man das Gewerbe angemeldet hat,darf man anfangen?