Doppelte Rundfunkgebühr für Wohnung und Taxi – ist das korrekt?
Hallo zusammen,
ich betreibe ein Taxiunternehmen, dessen Betriebsstandort meine eigene Wohnung ist. Nun verlangt die Rundfunkbeitragsstelle von mir zweimal den Rundfunkbeitrag: einmal für meine Wohnung und einmal für mein gewerblich genutztes Taxi.
Ich finde das nicht ganz nachvollziehbar, da ich ja bereits den Beitrag für meine Privatwohnung zahle und das Taxi keinen eigenen Betriebsstandort hat.
Kennt sich jemand damit aus? Ist die doppelte Gebührenforderung gerechtfertigt, oder kann ich dagegen Widerspruch einlegen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Sie sind Freiberufler oder selbstständig und Ihre Betriebsstätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim Beitragsservice angemeldet ist? Dann ist die Betriebsstätte anmeldepflichtig, aber beitragsfrei. Jedes nicht ausschließlich für private Zwecke genutzte Kraftfahrzeug ist anzumelden. Hierfür ist jeweils ein Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – zu zahlen.
Du zahlst also für das KFZ nur einen Drittelbetrag zusätzlich zur Wohnung, wenn ich das richtig lese.
Ja, der zusätzliche Beitrag für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist leider korrekt, oder sagen mal "üblich". Meine persönliche Meinung dazu spare ich mir mal.
Privat zahlst du an den Beitragsservice und das Taxi zahlst du an die GEMA da jeder Fahrgast Musik hören könnte und somit ist das dann eine öffentliche Veranstaltung, aber das man dir das als Unternehmer erklären muß ist sehr seltsam.
privat zahlt man die Gebühren an den Beitragsservice, und wenn eine Firma wie z.B. ein Taxiunternehmen Radios im Auto hat, dann will die GEMA dafür Gebühren sehen, so zahlt man eben 2 x Gebühren.
Dass die GEMA bei Taxis kassiert wäre mir neu. Hast für die GEMA-Sache eine Quelle?
So oder so geht es hier aber NICHT um die GEMA, sondern um den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge. Wie gesagt: Ganz andere Baustelle, hat absolut Null mit der GEMA zu tun.
wie oft soll man die scheisse noch zahlen. ich finde es überzogen
Ja, ist korrekt.
Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten und für ihre Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag leisten, müssen keinen gesonderten Beitrag für die Betriebsstätte zahlen. Es ist aber der Beitrag für beruflich genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten (monatlich 6,12 Euro pro Kfz).
Was zur Hölle willst du jetzt mit der GEMA? Es geht um den Rundfunkbeitrag. Ganz andere Baustelle, ganz andere Rechtsgrundlage.