Doppelte Rundfunkgebühr für Wohnung und Taxi – ist das korrekt?

5 Antworten

Sie sind Frei­berufler oder selbst­ständig und Ihre Betriebs­stätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim Beitrags­service an­ge­meldet ist? Dann ist die Betriebs­stätte anmelde­pflichtig, aber beitrags­frei. Jedes nicht aus­schließ­lich für private Zwecke ge­nutzte Kraftfahrzeug ist an­zu­melden. Hierfür ist jeweils ein Drittel­beitrag – monat­lich 6,12 Euro – zu zahlen.

https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html

Du zahlst also für das KFZ nur einen Drittelbetrag zusätzlich zur Wohnung, wenn ich das richtig lese.

Ja, der zusätzliche Beitrag für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist leider korrekt, oder sagen mal "üblich". Meine persönliche Meinung dazu spare ich mir mal.

Privat zahlst du an den Beitragsservice und das Taxi zahlst du an die GEMA da jeder Fahrgast Musik hören könnte und somit ist das dann eine öffentliche Veranstaltung, aber das man dir das als Unternehmer erklären muß ist sehr seltsam.


Answer1234567  16.09.2024, 23:07

Was zur Hölle willst du jetzt mit der GEMA? Es geht um den Rundfunkbeitrag. Ganz andere Baustelle, ganz andere Rechtsgrundlage.

Schubert610  16.09.2024, 23:11
@Answer1234567

privat zahlt man die Gebühren an den Beitragsservice, und wenn eine Firma wie z.B. ein Taxiunternehmen Radios im Auto hat, dann will die GEMA dafür Gebühren sehen, so zahlt man eben 2 x Gebühren.

Answer1234567  16.09.2024, 23:40
@Schubert610

Dass die GEMA bei Taxis kassiert wäre mir neu. Hast für die GEMA-Sache eine Quelle?

So oder so geht es hier aber NICHT um die GEMA, sondern um den Rundfunkbeitrag für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge. Wie gesagt: Ganz andere Baustelle, hat absolut Null mit der GEMA zu tun.

ginko82 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 22:53

wie oft soll man die scheisse noch zahlen. ich finde es überzogen

Ja, ist korrekt.

Selbstständige oder Freiberufler, die zu Hause arbeiten und für ihre Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag leisten, müssen keinen gesonderten Beitrag für die Betriebsstätte zahlen. Es ist aber der Beitrag für beruflich genutzte Kraftfahrzeuge zu leisten (monatlich 6,12 Euro pro Kfz).