Direkt kaufen ebay kleinanzeigen?
Hallo ich habe leider eine Ware über Direkt Kaufen angeboten, jemand hat diese gekauft. Die Ware ist jedoch bereits verkauft und versendet. Ich habe der Person das Geld zurückerstattet. Die Person fordert jetzt, dass ich ihr die Ware zusende. Ist nicht mehr möglich, was kann ich machen? Kann mich die Person gerichtlich verklagen und was würde dann passieren? Der Käufer hat die Ware für 1€ und 10€ Versand gekauft. Also 11€. Ich habe ihm jetzt 10€ angeboten als Entschädigung.
4 Antworten
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen und durch die Bezahlung hat er seinen Teil erfüllt.
Jetzt musst du liefern wie auch immer du das machst.
Das einfachste wäre natürlich ihr einigt euch so aber scheinbar möchte er dies nicht. Also sehr zu das du den Artikel irgendwie anders besorgst und ihm den schickst.
Du wirst hier jetzt Lehrgeld bezahlen müssen da kommst du nicht drumherum es ist nur die Frage wie viel und ob derjenige nur auf sein Recht pocht oder dieses auch vor Gericht durchsetzen wird.
Ich denke er wird da jetzt nichts mehr machen.
Er hat dich ja nun aus dem Vertrag entlassen so das ihr euch anders geeignet habt.
Aber beherzige was er ja nun auch sagt und passe besser auf sonnst gerätst du doch Mal an wen der auf so was Bock hat.
Für die Zukunft, biete nichts mehr über direktkauf sn. Als Verkäufer bringt das nur Probleme. Der Käufer ist abgesichert , du nicht. Ähnlich wie bei ebay. Der Verkäufer ist in 99 Prozent der Fälle der dumme. Wegen 11 Euro wird kein Richter aufstehen. Wie ist die Sache denn ausgegangen?
Du hast dich juristisch korrekt verhalten und das Geld direkt erstattet. Insofern ist die Sche erledigt und einen " Schadenersatz" musst du ebenfalls nicht leisten. Der Käufer hat keinerlei rechtlichen Anspruch auf die Ware. Manchmal überschneidet sich etwas und hier hatte der zweite Käufer Pech. Blockier den und gut ist. Der will dich abziehen.
Supermärkte haben ja auch Angebote. Wurde jdavon jetzt der letzte Artikel verkauft, kann ich auch nicht auf Erfüllung drängen.
Öhm, Du solltest Deinen Wissenstand möglicherweise doch noch etwas erweitern.
Durch den Kauf habe ich eine rechtsgültigen Vertrag geschlossen und den kannst du nicht einfach einseitig auflösen indem das Geld zurück kommt.
Im Supermarkt habe ich diesen Vertrag erst an der Kasse beim bezahlen geschlossen und nicht wenn ich die Absicht habe etwas zu kaufen und das Geschäft betrete.
Juristisch gesehen muss ich seine Rückerstattung nicht annehmen sondern kann auf erfüllen des Vertrags klagen.
Nein, das ist ein Privatverkauf. Die Fragestellerin hat alles richtig gemacht.
Ja, kann er theoretisch.
Er kann auch die Differenz fordern.
Er hat es bei dir für 1€ gekauft und das Günstigste, was er jetzt findet, sind 100€.
Dann kann er dich auf 99€ verklagen.
Also und gewinnt dann auch.
Verklagen kann er ja immer.
Theoretisch, weil er es wohl nicht machen wird.
Ist aber schon vorgekommen,.
Er hat mein Entschuldigungsgeld von 10€ angenommen. Kann er mich noch immer verklagen?
Wenn du nicht liefern kannst, bist du schadensersatzpflichtig.
Das heißt, würde der Käufer nun woanders kaufen und muss mehr bezahlen, müsstest du ihm die Differenz erstatten.
Dann könnte er die Ware ja einfach extrem teuer kaufen. Habe sie selbst für 400€ verkauft
"In Ordnung. Ich akzeptiere hiermit ihre Rückerstattung. Ich hoffe sie passen in Zukunft besser auf bei der Angebotserstellung". Kann er mich noch verklagen?