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Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Wenn das Schaf einem Bauern oder Berufsschäfer gehört (gewerbliche Haltung) dann zahlt die Bahn für den Einsatz selbst - solange der Halter nachweisen kann, daß er seine Zäune etc regelmäßig kontrolliert und das Schaf trotzdem abgehauen ist.

Bei privater (Hobby)-haltung zahlt der Schafsbesitzer bzw seine hoffentlich vorhandene Tierhalterhaftpflicht.

Wilde Schafe gibt es in Deutschland nicht.

Ein Schaf mit einer Axt zu erschlagen wäre äußerst unsachgemäß und daher eine Straftat.

Einen Schuß in einem Tunnel abzugeben ist hochgefährlich und ein verirrtes Schaf dürfte das nicht rechtfertigen, da es ja nicht gefährlich ist. Man kann das Schaf ja einfach raustreiben wie es auch geschehen ist.

Daher wird auch niemand angeschossen weil man nicht auf ein Schaf im Tunnel schiesst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So ein Aufriss wegen eines Schafes.

Grundsätzlich ist der Halter des Tieres nur dann für Schäden verantwortlich, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Manchmal bin ich ja schon verblüfft. Ein Schaf muss man nicht erschießen oder erschlagen. Es reicht ein Strick, um es anzubinden.

Wer bezahlt den Einsatz?

Erst mal die Deutsche Bahn, da es kein Notfall sondern eine "Betriebsstörung" ist. Die werden sich aber die Kosten vom Verursacher wieder zurück holen. Der Feuerwehreinsatz ist dabei das billigste. Richtig teuer wird es wenn die Strecke länger gesperrt ist und Züge ausfallen oder umgeleitet werden müssen. Da sind schnell ein paar hunderttausend € zusammen

WAs ist, wenn das Schaft Bauer Hans gehört?

Dann hat er hoffentlich eine gute Betriebshaftpflichtversicherung

Darf die Feuerwehr das Schaf mit der Feuerwehraxt erschlagen?

Warum sollten sie das tun? Gibt keine Notwendigkeit und die Feuerwehrmänner sind auch keine Metzger. Ziemlich dämliche Frage


needlewitch  21.03.2023, 12:45

Bauer Hans muß als gewerblicher Halter überhaupt nichts bezahlen solange er seine Zäune regelmäßig kontrolliert hat. Auch seine Betriebshaftpflichtversicherung wird dafür nichts zahlen weil der Bauer ja gar nicht haften muß.

Highlands  21.03.2023, 13:43
@needlewitch

und ob er seine Zäune regelmässig kontrolliert hat wird in aller Regel ein Gericht feststellen.

Die Deutsche Bahn ist sehr penetrant wenn sie sich Kosten zurückholen will

needlewitch  21.03.2023, 13:55
@Highlands

Das wird in den allermeisten Fällen ganz ohne Gericht ablaufen, jeder landwirtschaftliche Betrieb führt ja Bücher über solche Routinekontrollen, das ist ja Standard.
Noch dazu ist die Häufigkeit solcher Kontrollen gar nicht vorgeschrieben...

Highlands  21.03.2023, 15:17
@needlewitch

das wird nur leider die Bahn nicht beeindrucken. Da geht es um viel Geld.

Wenn das eine Hauptstrecke war dann berechnen die locker mal € 5.000,- pro Minute für die die Strecke gesperrt werden musste. Also € 300.000,- pro Stunde. (und mir ist nicht das Komma verrutscht)

needlewitch  21.03.2023, 17:02
@Highlands

Tiere in den Gleisen sind ein regelmäßiges Problem bei der Bahn - und die wissen auch, daß sie von Landwirten da nichts zurückholen können.
Das sind ganz normale Betriebskosten, genau so wie wenn der Verkehr wegen Wetter ausfällt.

-der Tierhalter, bzw seine Tierhalterhaftplicht,

-was?

-es gibt keine wilden Schafe in Deutschland,

-selbstverständlich darf die Feuerwehr kein Tier mit einer Axt erschlagen.... 🤦,

-warum? Es besteht keine Gefahr,

-dann wird natürlich nicht geschossen...🤦,