Deutscher Pass?

2 Antworten

Fuer eine Einbuergerung muss man mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt haben und die sonstigen Einbuergerungsvoraussetzungen erfuellen. Die Frist wird auf 7 Jahre verkuerzt, wenn man die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachweisen kann. Bei besonderen Integrationsleistungen kann sie auf 6 Jahre verkuerzt werden (StAG § 10 Abs. 3). Minderjaehrige Kinder eines Auslaenders koennen zusammen mit dem auslaendischen Elternteil auch dann mit eingebuergert werden, wenn sie noch keine 8 Jahre in Deutschland gelebt haben (StAG § 10 Abs. 2).

Die gesetzlichen Regelungen fuer eine Einbuergerung findest du in den §§ 8 bis 16 des Staatsangehoerigkeitsgesetzes.

Für ehrenamtliche Arbeit gibts leider keine Staatsbürgerschaft.

In jeder Stadt gibt es Beratungsstellen oder du frägst bei der zuständigen Ausländerbehörde. Da bekommst du Informationen, die zu deiner individuellen Situation passen.

Trotzdem Respekt an dein Engament und viel Erfolg.