Bekomme ich in Deutschland eine Bescheinigung darüber, dass ich meinen Führerschein schon länger besitze?
Hey Leute,
ich habe meinen ersten Führerschein vor fünf Jahren im Ausland (Armenien) gemacht. Vor ein paar Monaten habe ich die Prüfungen in Deutschland erneuert belegt und einen deutschen Führerschein bekommen.
Bei den Carsharing-Anbietern wird dennoch nur mein deutscher Führerschein in Rücksicht genommen und aus deren Sicht sei ich ein Fahranfänger (weniger als ein Jahr mit Führerschein). Von daher sind die meisten Mietwagen für mich nicht verfügbar.
Meinen alten Führerschein musste ich bei der Polizei (Führerscheinamt) abgeben.
Nun ist die Frage: kann ich eine Bescheinigung beantragten, um den langen Besitz eines Führerscheins bei den Carsharing-Firmen nachzuweisen?
Freue mich über jede hilfreiche Antwort :D
Liebe Grüße
4 Antworten
Hallo frag doch mal ob du eine Kopie von deinem alten Führerschein bekommen kannst
dann kannst du nur versuchen von Armenien ein Schreiben zu bekommen
Ich kann mir nicht so ganz vorstellen das die dortigen Behörden so Kooperationsbereit sind.
versuche es wenigstens, was hast du zu verlieren außer ein nein zu bekommen
Da ich nicht der Fragesteller bin und deshalb mein Armenisch auch sehr schlecht ist, kann ich bei den dortigen Behörden vermutlich nichts erreichen
wenn du hier einen EU Führerschein bekommst, steht auf der Rückseite . Spalte 10 für jede Berechtigung das Datum der Erstausstellung.
Das müsstest du mit der Führerscheinbehörde abklären, ob der frühere Führerschein anerkannt wurde und umgeschrieben. Wenn das so ist, müsste das Datum der Erstausstellung eingetragen werden. Wenn der alte FS aber nicht anerkannt wurde und du hast den hier neu gemacht, dann hast du wahrscheinlich Pech. Und es werden hier auch die Probezeit Regeln gelten.
Für den Verleiher oder Sharinganbieter ist das aber nicht Gesetz, der darf jeden mit gültigem FS fahren lassen und entscheidet selber, welches Dokument er anerkennt für die eigene Bedingung: Führerschein seit x Jahren.
Das müsstest du mit der Führerscheinbehörde abklären, ob der frühere Führerschein anerkannt wurde und umgeschrieben
Der wurde ja eben nicht anerkannt. Daher musste der FS ja hier die Prüfung erneut ablegen und hat somit erst ab dem Tag der neuen Prüfung einen Führerschein nach deutschen Recht
Dein Problem ist, das in den meisten AGB's drin steht das der Besitz der Deutschen Fahrerlaubnis verpflichtend ist. Somit fällt die Zeit mit deinem alten Führerschein unter den Tisch.
Dein armenischer Führerschein ist ja in Deutschland nicht gültig (nur für Touristen oder zur Überbrückung). Es zählt aber für die Versicherung der Zeitraum, in dem man einen gültigen Führerschein besitzt
Da gibt es keine Kopie mehr. Der wird von den Deutschen Behörden vernichtet