Den Vater ausfindig machen wegen Schwangerschaft?

3 Antworten

Da der Vater zur Zahlung von Kindes-Unterhalt verpflichtet ist und dies offensichtlich nicht macht, macht er sich strafbar. Der Tatbestand heisst "Verletzung der Unterhaltspflicht". Also geht man zur Polizei und zeigt das so an, mit allen bekannten Daten zum Kindesvater.

Das Ganze sagt man dem Jugendamt und schon bald (nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakte) kennt man den Namen und vieles andere vom Vater.

Das kann ein Gericht feststellen

Vaterschaftsklage gegen unbekannt,sollte gehen.