Den Bruder der Frau als spender?

6 Antworten

Das ist überhaupt nicht komisch als gedankenspiel, sollte der Bruder mitmachen. Aber du irrst, wenn du meinst, das nur weil die sich ähnlich sehen, die DNA 1:1 aufgeht von Bruder auf die Schwester.

Ihr wisst nicht, inwieweit die DNA des Bruders überhaupt übereinstimmt mit der Schwester. Aber als Idee, dass das in der "Familie" bleibt im Sinne von Nachkommen aus deren Verwandtschaft - interessant...

Nein, ich finde das sogar eine sehr schöne Lösung da Ihr nicht von irgendeinem Mann die Spenden nehmt und dann wie von beiden Familien eine DNA kommt (wie Du das erwähnt hast).

Viel Erfolg!

LG

Komisch nicht, wenn du das dann bekommst, ABER es ist dann auch sein Kind. Und er wird dann wahrscheinlich die Vaterrolle haben wollen!

Ich würde es anonym machen

Es ist völlig irrational.

Ich gehe davon aus, dass der Bruder als Samenspender herhalten muss, und nicht als Organspender.

Künstliche Befruchtung im Leib Deiner Freundin wäre Inzest und sogar gesetzlich strafbar.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Elli113  20.07.2024, 23:32
 gesetzlich strafbar

Wahrscheinlich nicht. Denn der sogenannte "Inzestparagraph" stellt den vaginalen Geschlechtsverkehr unter Strafe und genau das würde bei einer künstlichen Befruchtung zB mit Bechermethode ja nicht passieren.

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Elli113  21.07.2024, 09:25
@WraithGhost

Mögliche Behinderung ist aber, auch juristisch gesehen, keine gute Begründung.

Denn eigentlich postuliert man damit ja, dass grundsätzlich ein Mensch mit Behinderung(en) irgendwie weniger Lebensrecht hat oder weniger wert ist als einer ohne Behinderung. Und das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Außerdem: Bei einer gewöhnlichen Schwangerschaft zwischen nicht-blutsverwandten Partnern liegt das Risiko für eine Fehlbildung zwischen zwei und vier Prozent. Bei Halbgeschwistern liegt es zwischen 15 und 20 Prozent, bei Vollgeschwistern bei 25 Prozent.

Im Vergleich dazu tragen andere Schwangerschaften weitaus höhere genetische Risiken – etwa von spätgebärenden Frauen über 45 Jahren oder Menschen mit Anlagen für Erbkrankheiten wie Mukoviszidose oder bestimmten Krebsarten (BRCA1). Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik attestierte schon im Jahr 2008, dass die „Volksgesundheit“ als Argument für ein Inzestverbot zugleich ein „Angriff auf die reproduktive Freiheit aller“ sei. Dürften sich Menschen mit einer Behinderung dann überhaupt noch fortpflanzen? Man käme in ethisch hochbrisante Gefilde.

Und es bleibt ein Fakt, dass der entsprechende Paragraph nur den BEISCHLAF verbietet.

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Also du und dein Schwager seid dann die biologischen Eltern? Würde ich völlig ok finden, wenn die Samenspende von ihm kommt.