DB Einzelticket nachzeigen?

7 Antworten

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Natürlich kannst du dein Ticket nachzeigen.

Befindest du dich zum Zeitpunkt einer Fahrscheinkontrolle im Besitz eines gültigen Fahrscheins, hast diesen aber lediglich nicht mit, so ist dies kein Problem.

Deinen Fahrschein zeigst du dann bitte innerhalb von 7 Tagen bei einem Servicenter des Verkehrsunternehmen unter Vorlage des Beleg, den du bei deiner Kontrolle erhalten hast, vor. 

Und sagst, dass du bei der Kontrolle deinen gültigen Fahrschein lediglich vergessen hast.

Dann wirst du meist aufgefordert eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Diese wird verlangt, weil du bei deiner Kontrolle eben kein Ticket vorweisen konntest und nun dem Unternehmen ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstanden ist.

Das mag auch stimmen. Mehr als 5 € Gebühren würde ich hier aber nicht zahlen. Höhere Gebühren sind für mich nicht plausibel.

Nach dem ( rechtzeitigen ) nachzeigen hast du dich gerade keiner Leistungserschleichung ( schwarzfahren ) nach § 265a StGB strafbar gemacht.

Bewahre dieses Ticket dennoch noch eine Weile auf. Man weiß ja nie, ob das Verkehrsunternehmen Willkür gegenüber dir zeigt.

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu erheben hat mit dem Alter nichts zu tun. Es ist eine Zivilsache.

Selbst für den Fall, dass du dich hier strafbar gemacht haben solltest, würde eine eventuelle Strafe nicht im Führungszeugnis vermerkt werden. Die Strafe hierzu wäre viel zu gering.

Es reicht auch das Ticket nur vorzuzeigen, um eine Strafbarkeit somit auszuschließen.

Die Verwaltungsgebühr muss das Unternehmen dann eben separat von dir einfordern. Per Post zum Beispiel.

Quelle: Wikipedia

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränktgeschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 Jahren können einen entgeltlichenBeförderungsvertrag nicht (§ 104, § 105BGB), Jugendliche im Alter zwischen 7 und 18 Jahren nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§ 106, § 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt – was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen.[25]

Direkt zur habd bedeutet ganz unten im Rucksack ich dachte ich hätte es verloren und natürlich bin ich mit 15 selber verantwortlich und müsste mit den rechlichen konsequenzen leben aber die 60€ sind nicht verpflichtend für minderjährige gerade weil garnicht jeder schüler 60€ in 2 wochen aubringen knn.

Ich war heute im Reisecentrum wurde ohne Probleme akzeptiert musste nur 7 € bezahlen yey.

der Kontrolleur war nicht schlecht drauf sondern macht nur seine Arbeit , soviel mal dazu ..... dämliche ausreden hört er zigfach am Tag , warum sollte er grade DIR glauben das du die Wahrheit sagst ?

wie kann man denn ein Einzelticket nicht dabei haben ? damit kannst du doch nur einmal fahren .................. du hast es also gekauft , abgestempelt und dann zu hause hingelegt und bist dann losgefahren ohne Ticket  , oder wie soll man das verstehen ?