Deutsche Bahn Fahrpreisnacherhebung?
Meine 8 Freunde und ich (alle 16/17) waren am 18. Juni 2022 mit dem 9-Euro-Ticket von Berlin nach Mainz unterwegs, als in Calau (Niederlausitz) unser RE nach Leipzig ohne Begründung ausfiel. Da wir es mit dem nächsten Zug (2 Stunden später) nicht mehr vor 0 Uhr nach Mainz geschafft hätten, was nach Jugendschutzgesetz unzulässig ist, riefen wir bei der DB an, um unsere Möglichkeiten zu erfragen.
Dort wurde uns gesagt, dass wir ab Leipzig mit dem ICE nach Frankfurt fahren könnten, auch wenn wir nicht genug Geld dabei hätten, um uns Tickets für diesen zu kaufen, da wir dann die Fahrpreisnacherhebung "zurückerstatten" könnten. Auch in Leipzig am Schalter wurde uns dies noch mal bestätigt.
Also gaben wir knapp 2 Tage später alle unsere Dokumente, sowie den Sachverhalt an die DB weiter.
Nun, knapp 2 Monate später, bekamen wir eine Antwort und wir werden dazu verpflichtet, die gesamte Fahrpreisnacherhebung von 144,50 Euro (ohne BahnCard 25) oder 130,90 Euro (mit BahnCard 25) zu zahlen.
Gibt es noch Möglichkeiten, das Geld nicht zahlen zu müssen?
3 Antworten
Guten Abend
Es gibt einen Unterschied zwischen Fahrpreisnacherhebung und Fahrkarte zum Bordpreis.
Im Normalfall kauft ihr in solch einem Fall eine neue Fahrkarte im Zug (Fahrkarte zum Bordpreis). Diese reicht ihr dann zusammen mit dem 9€-Ticket und Angaben zum ausgefallenen Zug beim Servicecenter Fahrgastrechte ein. Von dort kommt dann die Erstattung.
Bei einer Fahrpreisnacherhebung ist das nicht so leicht, denn ihr hättet das Ticket für den ICE offiziell vorher lösen müssen.
Zudem kommt es auch drauf an, wie genau die Fahrpreisnacherhebung gebucht wurde (es wird ein Code/eine Bemerkung aufgedruck). Deshalb lässt sich das so leicht nicht beantworten.
Soweit als Tip: Erstmal "unter Vorbehalt" zahlen. Dann nochmal das Servicecenter Fshrgastrechte, und notfalls die Schlichtungsstelle einschalten. Eventuell hilft aber auch der Kundendialog am Telefon erstmal besser weiter, und kann da aus Kulanz was machen.
Die Fahrkarte hättet ihr eh bezahlen müssen und die wäre für 8 deutlich teurer gewesen. Das man euch gesagt hat das ihr die Fahrpreiserhebung Zurückerstatten könnt wage ich zu bezweifeln.
etwas zurück erstatten heißt man hat zu viel bezahlt oder nutzt sein Widerrufrecht. da ihr nichts bezahlt habt. kann man euch nichts zurückerstatten sondern ihr müsst zahlen.
Aber noch was
Sorry.
nicht mehr vor 0 Uhr nach Mainz geschafft hätten, was nach Jugendschutzgesetz unzulässig ist,
Ihr dürft nur bis 0 Uhr in Gaststätten/Diskotheken sein wo Alkohol ausgeschenkt wird!
Es gibt keinen Punkt im Jugendschutzgesetzt wo verboten wird das 17 jährige nach 0 Uhr nicht auf der Straße oder halt auf dem Bahnhof sein dürfen.
Habt ihr das schriftlich bekommen, die Aussage damals? Ich würde Einspruch erheben.
Nein, leider nicht. Einmal wurde uns das am Telefon gesagt, und dann noch einmal in Leipzig am Schalter mündlich bestätigt.