Natürlich kannst du dein Ticket nachzeigen.

Befindest du dich zum Zeitpunkt einer Fahrscheinkontrolle im Besitz eines gültigen Fahrscheins, hast diesen aber lediglich nicht mit, so ist dies kein Problem.

Deinen Fahrschein zeigst du dann bitte innerhalb von 7 Tagen bei einem Servicenter des Verkehrsunternehmen unter Vorlage des Beleg, den du bei deiner Kontrolle erhalten hast, vor. 

Und sagst, dass du bei der Kontrolle deinen gültigen Fahrschein lediglich vergessen hast.

Dann wirst du meist aufgefordert eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Diese wird verlangt, weil du bei deiner Kontrolle eben kein Ticket vorweisen konntest und nun dem Unternehmen ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstanden ist.

Das mag auch stimmen. Mehr als 5 € Gebühren würde ich hier aber nicht zahlen. Höhere Gebühren sind für mich nicht plausibel.

Nach dem ( rechtzeitigen ) nachzeigen hast du dich gerade keiner Leistungserschleichung ( schwarzfahren ) nach § 265a StGB strafbar gemacht.

Bewahre dieses Ticket dennoch noch eine Weile auf. Man weiß ja nie, ob das Verkehrsunternehmen Willkür gegenüber dir zeigt.

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu erheben hat mit dem Alter nichts zu tun. Es ist eine Zivilsache.

Selbst für den Fall, dass du dich hier strafbar gemacht haben solltest, würde eine eventuelle Strafe nicht im Führungszeugnis vermerkt werden. Die Strafe hierzu wäre viel zu gering.

Es reicht auch das Ticket nur vorzuzeigen, um eine Strafbarkeit somit auszuschließen.

Die Verwaltungsgebühr muss das Unternehmen dann eben separat von dir einfordern. Per Post zum Beispiel.

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