Grabpflege spezieller Fall?
Im Mai dieses Jahres starb unsere Mutter, unsere Mutter hatte die Grabpflege für das Grab Ihrer Schwester und dessen verstorbenen Ehemann übernommen da aus dieser Ehe keine KInder hervorkamen. Nun schreibt die zuständige Gemeinde dass wir nach dem Tod unserer Mutter nun für die Grabpflege oder dessen Kosten für unsere verstorbene Tante und Onkel verantwortlich wären da quasie unsere Mutter schriftlich diese Grabpflege übernommen hatte. Zu Onkel und Tante gibt es noch Geschwister.
Wie ist die Rechtslage ?
Danke
9 Antworten
Entscheidend ist, wem das Grab gehört, wer es also gekauft hat. Sollte das Eure verstorbene Mutter sein, erbt ihr auch die Verpflichtung, sich weiterhin um das Grab zu kümmern
Hier habe Ich etwas interessantes dazu gefunden, aber das greift nicht genau auf deinen Fall.
Ja Ihr seid für die Grabpflege der sesamten Grabstätte verantwortlich, da wohl die Grabstätte auf den Namen Deiner Mutter gekauft bzw. übernommen wurde und Ihr tretet damit eine Art Erbe an.
Entweder Ihr pflegt selber "kostenfrei" - oder Ihr beauftragt kostenpflichtig eine Privatperson oder die Friedhofsgärtnerei.
Derjenige, der erbt, erbt auch die Verbindlichkeiten.
Wenn du die Grabpflege nicht übernehmen willst oder kannst, besprich das mit den Verwandten, die es übernehmen könnten.
Die radikalste Lösung wäre, das Grab vor Ablauf der Ruhezeit abräumen zu lassen. Wende dich damit an das Friedhofsamt. Der Grabstein wird dann entfernt, das Grab eingeebnet und Rasen gesät. Es bleibt aber trotzdem unberührt bis zum Ende der Ruhezeit.
auch Verbindlichkeiten werden geerbt. Wenn deine Mutter sich dazu verpflichtet hat, dann müsst ihr das jetzt auch übernehmen.
Danke für die Antwort, denke den Besiotzstand des Grabs zu klären werde ich erstmal in Erfahrung bringen, gfenerell habe ich hier schon viel gelesen das die Grabpflege alleine (also ohne Beerdigungskosten) generell nicht zum Erbgut gehört. Ich denke Besitzer des Grabs waren Onkel und Tante. (Muss ich klären)