Was macht ihr am Laufzeitende eines Grabes mit dem Grabschmuck?
Das Grab des Vaters existiert seit 30 Jahren und dieses Jahr endet die Laufzeit.
Die Mutter, die seinerzeit den Vertrag abgeschlossen hat, ist mittlerweile auch verstorben und die Kinder haben das Grab weiter gepflegt, jedoch das Friedhofsamt nicht darüber informiert, dass die Mutter verstorben ist (Muss man das? Es kam ja nie Post von dort).
Nun fragen sich die Kinder, was man zum Laufzeitende mit dem Grabschmuck macht, z.B. mit fest installierten Metallvasen und Grablichtern, mit teuren Sträuchern usw.
Lässt man diese drauf, so dass sie bei Einebnung dann entsorgt werden (wie der Stein), oder nimmt man sowas mit?
Habt Ihr Pflanzen vom Friedhof als Erinnerung mit nach Hause genommen und im Garten eingepflanzt?
Wir hatten vor Jahrzehnten mal den Fall, dass auf dem Friedhof der Grosseltern regelmässig Metallvasen und Grablichter zerstört und gestohlen wurden und unser Vater hatte die Vase, die mehrmals mit Betonsockel herausgerissen wurde, irgendwann mit nach Hause genommen und Jahre später für ein anderes Grab weiter verschenkt. Auf das ursprüngliche Grab kamen nur noch Kunststoffvasen.
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3 Antworten
Nach dem Tod deiner Mutter ging das Grab an die Erben also an einen von euch, meistens das älteste Kind, außer die Familie sagt etwas anderes. Während der Laufzeit gibt es nur bei wackligem Grabstein einen Schriftverkehr, ansonsten hört man erst wieder etwas von der Friedhofsverwaltung, wenn die Nutzungsberechtigung ausläuft also dieses Jahr.
Wahrscheinlich wird erst die Mutter angeschrieben, da verstorben, werden die Erben gesucht. Wenn niemand sich findet, wird ein Schild auf das Grab gestellt, dass man sich umgehend bei der Friedhofsverwaltung melden soll. Wenn man das nicht tut, dann verfällt die Nutzungsberchtigung und das Grab wird abgeräumt. Wenn ihr etwas wegnehmt, nachdem die Nutzungsberechtigung abgelaufen ist, ist das Diebstahl, weil dann alles in den Besitz der Friedhofsverwaltung fällt.
Wenn die Kinder sich melden und das Grab auflösen wollen, dann dürfen (müssen) sie alles mitnehmen, denn das Grab muss dann freigeräumt werden. Wenn sie die Friedhofsverwaltung beauftragen, dann wird eine Rechnung gestellt.
Ich würde selber das Grab abräumen.
Verwenden kann man ja noch so einiges und es findet sich meist immer jemand, der es gebrauchen kann
Warum verlängert man die Laufzeit des Grabes nicht?
Naja, ein bisschen komisch wird es schon sein, wenn es weg ist, aber der Aufwand es zumindest halbwegs ordentlich aussehen zu lassen ist enorm.
Dann ist die erwähnte Mutter anderen Ortes beigesetzt worden ?
Mit der Beendigung können die Berechtigten das Oberflächen - Eigentum abholen .
Ja, die Mutter wollte woanders beerdigt werden. Sie starb 25 Jahre nach dem Mann, hatte einen neuen Lebensgefährten und wünschte sich ein pflegeleichtes kleines Grab und keine pflegeintensive Gruft mehr.
Weil keiner mehr die Zeit findet, es zu pflegen. Es ist jetzt 30 Jahre alt und müsste komplett neu gemacht werden. Der Boden ist verbraucht, der Stein verblichen und wackelig. Es ist auch nicht so nah, dass es mal eben zum Pflegen und Giessen zu erreichen ist, so dass es verunkrautet und sich keine frischen oder jungen Blumen drauf halten.
Es handelt sich um eine grosse Einzelgruft mit Erde drauf. Meine Mutter ist auf eigenen Wunsch woanders begraben.