Darf Vermieter auf einmal Dachboden als Wohnräume abrechnen?Betriebskostenabrechnung daher überirdisch hoch? Frage auch zu Ölheizung + Marder seit über 1 Jahr?

5 Antworten

Die BK-Abrechnung ist formal falsch, daher ist ihr insgesamt zu widersprechen. Somit muss du auch keinen Cent bezahlen. Der Grund: Der Vermieter verändert einseitig den Mietvertrag im Bereich Wohnfläche. Du hast dieser Änderung nicht zugestimmt.

Will der Vermieter diese Nachzahlung einklagen, so hat er vor Gericht keine Chance.

Der Marderbefall ist Vermietersache. Setze eine angemessene Frist. Reagiert der Vermieter nicht, so kannst du nach § 536a zur Selbsthilfe greifen. Kosten werden gegen die Miete aufgerechnet > § 556b BGB


Renick  06.01.2025, 09:43
Der Vermieter verändert einseitig den Mietvertrag im Bereich Wohnfläche

Nein, das ist keine Vertragsänderung. Es wurde einfach nur eine falsche Fläche in der Abrechnung eingesetzt, und das ist ein inhaltlicher Fehler. "Formell" bedeutet vereinfacht gesagt, dass wichtige Angaben in der Abrechnung fehlen, um diese rechnerisch nachprüfen zu können.

Gerhart  06.01.2025, 11:08
@Renick

...."und statt 78qm jetzt 114qm da stehen. Vermieter sagt: Da der Vormieter Wände gezogen hat,eigenständig mit bekannten zusammen,beider keine Fachkräfte oder dergleichen, da Fenster sind,und Heizungen ist das gerechtfertigt. " Da hast du die einseitige Vertragsänderung dokumentiert, wenn auch über einen Umweg. Zudem habe ichdas Wort "formal" verwendet. Dein Einwand ändert nichts daran, dass der BS der BK-Abrechnung widersprechen sollte.

Renick  06.01.2025, 11:22
@Gerhart

Vermieter sagt: Da der Vormieter Wände gezogen hat

Das ist lediglich die Begründung, warum er in der Abrechnung die Fläche dazu genommen hat, nicht mehr und nicht weniger.

Dein Einwand ändert nichts daran, dass der BS der BK-Abrechnung widersprechen sollte.

Aber nicht komplett, sondern nur in dem Punkt. Dieser Fehler ist ein inhaltlicher. Man kann nun als Mieter selbst den korrekten Betrag ausrechnen. Eine Abrechnung ist im Sinne des §259 BGB lediglich eine Aufstellung an Kosten, um den Nachzahlungs- oder Guthabenbetrag zu ermitteln, und das ist möglich, wenn man nun die richtige Fläche in den Taschenrechner eingibt.

Hi Lena.

Hier sind ein paar Antworten von mir, die ich für dich recherchiert habe:

1. Dachboden als Wohnraum abrechnen:

Das ist nur erlaubt, wenn der Dachboden tatsächlich als Wohnraum ausgewiesen ist. Ohne eine baurechtliche Genehmigung (z. B. Brandschutz, Statik, Dämmung) und ohne Änderung des Mietvertrags darf der Vermieter das nicht einfach als Wohnfläche berechnen. Du solltest der Abrechnung schriftlich widersprechen und darauf hinweisen, dass der Dachboden laut Mietvertrag nur als Abstellfläche genutzt werden darf.

2. Hohe Nebenkostenabrechnung:

Die plötzliche Erhöhung der Quadratmeterzahl ist der Hauptgrund für die hohe Nachzahlung. Wenn der Dachboden nicht offiziell als Wohnraum gilt, kannst du die Abrechnung anfechten. Wende dich ggf. an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt.

3. Marderproblem:

Der Vermieter ist verpflichtet, den Marderbefall zu beheben. Der Schaden (kaputte Dämmung, Lärm) fällt in seinen Verantwortungsbereich, da er für die Instandhaltung der Immobilie zuständig ist. Hier kannst du auf Mietminderung hinweisen, solange das Problem nicht gelöst ist.

4. Ölheizung abschalten:

Der Vermieter muss dir auch im Sommer eine Grundversorgung mit Heizung gewährleisten, insbesondere wenn die Temperaturen zu niedrig sind. Dass du das Wasser über Strom erhitzen musst, ist rechtlich fragwürdig und könnte ebenfalls eine Mietminderung rechtfertigen.

Was du tun kannst:

- Schriftlich widersprechen: Bei der Betriebskostenabrechnung und dem Marderproblem.

- Mieterschutzbund kontaktieren: Sie können die Abrechnung prüfen und dich beraten.

- Mietminderung prüfen: Bei unzureichender Heizung und Marderschäden kannst du eine Reduktion der Miete verlangen.

Alles Gute, Lena, und bleib dran!


Renick  06.01.2025, 10:43
Ohne eine baurechtliche Genehmigung (z. B. Brandschutz, Statik, Dämmung) und ohne Änderung des Mietvertrags darf der Vermieter das nicht einfach als Wohnfläche berechnen.

Diese Aussage ist nicht richtig. Zwar darf der Vermieter die Fläche in diesem Fall nicht einbeziehen, aber auf die baurechtliche Bewertung kommt es gemäß Rechtsprechung des BGH nicht an.

kannst du die Abrechnung anfechten

Nein, anfechten braucht man da nichts. Gemäß §556 Abs. 3 BGB schreibt man dem Vermieter seine begründeten Einwände, berechnet den korrekten Betrag selbst, und leistet nur die geringere korrekte Nachzahlung. Eine Abrechnung ist nur eine Aufstellung von Kosten, aber hat für sich allein genommen keine Rechtswirkung.

Dass du das Wasser über Strom erhitzen musst, ist rechtlich fragwürdig

Das ist keineswegs fragwürdig. Es gibt jede Menge Wohnungen, wo es für Wasser Durchlauferhitzer gibt, das ist was ganz normales.

Sabrinalena0404 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 02:32

Mega lieben dank,einiges habe ich auch gelesen und dann im nächsten Bericht das seit neuesten zb in Niedersachsen nicht mehr notgedrungen eine Genehmigung gefordert wird. Ich will auch keinen Stress oder so. Wie gesagt bin für sowas zur Zeit nicht gebaut und will auch nichts falsches machen.

Aber danke für die schnelle Positive Rückmeldung

Der Dachboden müsste den Brandschutz und Dämmungsvorschriften genügen,um als Wohnraum zu gelten

Woher ich das weiß:Recherche

Sabrinalena0404 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 02:36

Das ist alles nicht passiert,die Informationen habe ich von der Frau die vorher hier gewohnt hat. Ihr Partner hat die Wände oben angebracht. Also gute Quelle würde ich behaupten. Wäre es schlau eine Gutachten oder so anzufordern von meinem Vermieter?

soweit mir bekannt ist, gehören Abstellräume ausserhalb der Wohnung nach § 2 Abs. 3 Ziffer 1 b der Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche. Die Abrechnung der Betriebskosten ist in § 556a BGB geregelt. (anteilig nach Wohnfläche).

Dein Beispielbild passt allerdings überhaupt nicht zur Fragestellung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Sabrinalena0404 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 05:58

Guten Morgen. Entschuldige bitte,wie meinst du das dass mein Beispielbild nicht zur Frage passt? Also meine allgemeine Frage hier? Kann es sonst nochmal in kurz erklären?

Bin kein Fachmann aber meiner Meinung nach passt es so nicht was der Vermieter alles abrechnet.

Am besten mal von einem Anwalt spezialisiert für Mietrecht beraten lassen.

Selber habe ich eine Rechtsschutzversicherung die so ein kostenloses Beratungsgespräch anbietet.