Darf Vater seine Tochter für eine Klausur krankschreiben (Uni)?
Hallo Leute,
Eine Freundin von mir fliegt mitten in der Klausurenphase nach Frankreich. Ihr Vater ist aber Arzt und sie meinte, dass er sie dann einfach krankschreiben kann. Ist das dann nicht eigentlich Unglaubwürdig?? Ich meine, man sieht ja auch den Nachnamen. Und an einer Uni ist ja schon alles strenger. Jetzt meine Frage: Ist das rechtens? Sie ist nämlich nicht krank.
4 Antworten
Ist das rechtens?
Ach komm... natürlich nicht. Urlaub ist keine Krankheit oder?
Sollte sie das wirklich durchziehen, würde ich das melden. Missbräuchliche Verwendung von ärztlichen Privilegien zur persönlichen Bereicherung bzw. zum eigenen Vorteil ist absolut keine Kleinigkeit. Von der Uni wird dann vermutlich eine Untersuchung beim Amtsarzt fällig und für den Arzt dürfte das auch Folgen haben (da er sich dadurch strafbar macht).
Davon abgesehen ergibt es aber auch gar keinen Sinn, weil man an der Uni sowieso später nachschreiben muss, egal warum man jetzt nicht eschienen ist. Ausser es wäre halt der letzte Versuch oder ähnliches.
Das Prüfungsamt wird schon selbst drauf kommen wenn die Krankschreibung vom eigenen Vater stammt, ggf. kann man aber einen Hinweis geben. Den Arzt wiederum würde ich bei der zuständigen Ärztekammer melden, wegen Verstoß gegen seine Berufspflichten. Der zweitere Teil dürfte der deutlich unangenehmere sein für das Vater-Tochter-Gespann.
Sie sollte von der Klausur schlichtweg zurücktreten. So oder so wird es für sie nur die regulären nächsten Klausurtermine geben.
In Frankreich geht sowas nicht. Man muss alle Prüfungen schreiben wenn man nicht krank geschrieben ist!
Es macht überhaupt keinen Sinn. Als Student kann man sich doch einfach von den fraglichen Klausuren abmelden (bzw. gar nicht erst anmelden, Urlaub ist ja i.d.R. etwas länger im Voraus geplant) und gehen, wohin man will...
Selbstverständlich ist es nicht rechtens, eine Krankheit zu bescheinigen die nicht diagnostiziert wurde. Kann den Arzt im schlimmsten Fall die Approbation kosten.
Man kann sich in Frankreich nicht den Prüfungen entziehen. Es gibt zwar eventuell eine zweite Session, aber wer nicht krank geschrieben wurde kann daran nicht teilnehmen.
Ich habe die Frage so verstanden, dass fragliche Studentin an einer deutschen Uni studiert und zum fraglichen Zeitpunkt zwecks Urlaub o.ä. nach Frankreich reist.
kann sein, dass ich das falsch verstanden hatte. Wenn dem so wäre hätte ich die Frage nicht beantworten sollen.
Es ist nicht erlaubt. Der Arzt macht sich strafbar.
Muss man das dann dem Prüfungsamt melden?