Ist eine Lehrer-Schüler-Beziehung gesetzlich verboten?

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JA.

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, 2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder 3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder 2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt,

um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

Wenn der Schüler/die Schülerin unter 18 ist, dann ist eine sexuelle Beziehung strafbar.

Wenn der Schüler/die Schülerin über 18 ist, ist das zwar nicht mehr strafbar, aber der Lehrer/die Lehrerin wird trotzdem Ärger bekommen.

Meines Wissens gilt da die Schutzbefohlenenregelung - also zumindest für die Minderjährigen.

Es ist verboten!Der Lehrer hat Schuld!Er wird vom Dienst suspendiert(oder es werden ähnliche Maßnahmen getroffen!)

Diese Frage wurde hier schon oft gestellt. Eine Lehrer-Schüler-Beziehung an derselben Schule ist selbstverständlich verboten. Stichwörter: Abhängigkeitsverhältnis, Jugendgesetz, Vorteilsnahme.

Wenn ein Lehrer z.B. mit einer/seiner Schülerin ein Verhältnis hat und dies bekannt wird, wird er im günstigsten Fall weit entfernt versetzt oder sogar aus dem Dienst entlassen.


bitmap  06.04.2012, 19:47

Jugendgesetz

Was für ein Jugendgesetz denn bitte?