Darf meine Mutter mich anstellen?

3 Antworten

Wer soll denn der Geschäftsführer werden? Denn da lauern Fallen, aus https://clearingstelle.de/befreiung.html

Für alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem 31.12.2004 eine Beschäftigung aufgenommen haben, muss ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a Abs. 1 S. 2 SGV IV durchgeführt werden. Zuständig für das Statusfeststellungsverfahren ist in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung Bund / Clearingstelle (Clearingstelle Befreiung Sozialversicherungspflicht).Zu diesem Zweck ist bei der Anmeldung des Geschäftsführers zusätzlich anzugeben, dass es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH handelt (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. e SGB IV). Die Krankenkasse gibt diese Meldung dann an die Deutsche Rentenversicherung Bund zur Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens weiter.
Eine Entscheidung über die Statusfeststellung trifft die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durch einen Verwaltungsakt, der gegenüber allen anderen Trägern der Sozialversicherung Bindungswirkung entfaltet, insbesondere auch gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit, § 336 SGB III.
Entscheidungsgrundlage ist zunächst die gesellschaftsrechtliche Stellung des Gesellschafter- Geschäftsführers sowie die Bestimmungen eines etwaigen Geschäftsführervertrags. Daneben wird die Entscheidung über die Frage der Sozialversicherungspflicht von einer Vielzahl weiterer wertungsabhängiger Faktoren beeinflusst.
Eine selbstständige Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn die Tätigkeit in erster Linie durch das Unternehmerrisiko und die eigene Entscheidungsfreiheit des Gesellschafter-Geschäftsführers über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit bestimmt wird.

Klar, kann man vieles gründen, aber man sollte auf die Konsequenzen achten.

Klar, wobei da genau geprüft wird ob das nicht nur zum Schein ist.

Natürlich.

Aber was meinst du mit "versichert sein"? Bei nem Minijob kriegst keine Krankenversicherung.