um die frage zu beantworten brauche ich das bundesland in dem du wohnst.

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Hallo,

hierzu gibt es zwei urteile die als grundsatzurteile angesehen werde. in beiden wird gesagt, das jeder natürlich anderre gegenstände in einer garage lagern darf. aber und das ist entscheidend! es muss immer noch soviel platz vorhanden sein um ein auto unter zu stellen.  http://www.omicroner-garagen.de/garagen-urteile/Bei%20dauerhafter%20Zweckentfremdung%20der%20Garage%20droht%20Strafe.php.

einige urteile hierzu habe ich auf meiner seite zusammengetragen.

desweiteren ist natürlich auch zu beachten das es den begrif dauerhaft in diesen urteilen gibt. also für das unterstellen von sachen für einen begrenzten zeitraum gibt es nichts einzuwenden.

mfg

jensus

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Eigentlich nicht, welches budesland und welche stadt ? ich schaue dan mal nach. 

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auf einen forstgrundstück darfst du mehrzweckgebäude erichten, aber ausschließlich zur nutzung als "forsthaus" dafür benötigst du eine genehmigung. die du in deionem fall nicht erhalten wirst.

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also, dass dein auto in der garage stehen mus ist quatsch , stvo einhalten und alles ist ok. und natürlich darfst du deine garage als lager nutzen. nach einem gerichtsurteil ( ich war jetzt zu faul zu suchen aus welcher stadt) muss aber sovil platz in der garage sein, dass noch ein auto hineinpasst, dieses urteil ist aber umstritten. einige gehen davon aus, das es nicht unbedingt ein auto sein muss snondern fahrzeuge. fahräder gehören in eine garage. all das geht aus der stellplatzverordnung heraus. auch kann man dir kein busgeld auferlegen. erst wenn  dir eine angemessene frist eingeräumt hat.( http://www.omicroner-garagen.de/garagen-urteile/Garagen%20d%C3%BCrfen%20nicht%20als%20Dauerlager%20genutzt%20werden.php) hier vileicht noch ein link.

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Habe ich das recht meine Garage offen stehen zu lassen?

Hallo,

ich lasse meine Garage wenn ich weg fahre immer offen stehen, zumindest wenn ich nur kurz weg bin. Wäre ich den haleb Tag weg würde ich sie schliessen. So lohnt es sich aber meist nicht. Ist ja aber auch egal wieso weshalb warum. Tatsache ist eben ich lasse sie offen. Leider meint irgendein Nachbar (oder mehrere?) meine Garage verschliessen zu müssen. Beim ersten mal wäre ich fast gegen ds Garagentor gedonnert weil direkt anschliessend ein Wandvorsprung ist und ich mein Tor erst dann sehe wenn ich schon fast dran bin.

Jetzt wollte ich einen Zettel dran hängen das die Nachbarn bitte mein Tor in Ruhe zu lassen haben. War nun aber am überlegen ob es ein Garagennachbar gewesen sein könnte. Alle hier haben normale Garagen, also Mauer vor, links und rechts. Ich habe nur vorne und links Mauer, rechts dann ein (stabiles!) Gitter über die gesamgte Fläche und daneben sind dann nochmal zwei Garagen die ebenfalls nochmal durch ein Gitter getrennt sind. Beides die flachen teuren Autos. Keine ahnung was genau. Da liegt der Gedanke nahe das es einer von ihnen war weil sie meinen das ihr Auto wenn unser Tor aufsteht nicht genug gesichert ist (wobei die eine ihr tor nie richtig schliesst).

Darf ich denn in so einem Fall überhaupt das Tor offen stehen lassen? Hätte ich so eine Garage wie die anderen, ohne Gitter, mit Mauer, dann würde ich mir keine Gedanken machen und das durchziehen. Aber so mit Gitter sieht das vielleicht nochmal anders aus. Die Nachbarn ansprechen kann ich übrigens nicht, hier wohnen 48 Partein, keine Ahnung wozu die Garagen neben mir gehören.

Nachts MUSS ich ausserdem die Garage offen lassen, die die drüber wohnen haben sich wegen dem Krach Nachts beschwert (arbeite Nachts) also muss die Garage Nachts definitiv offen stehen. Ps: Die meisten hier sind Eigentümer, sind vielleicht 3 oder 4 Partein Mieter - Wir sind Mieter seit Anfang März.

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Hallo,

du darfst dein Garagentor öffnen wann du willst und auch schließen wann du willst. sollte das Garagentor zu laut schließen dürfte ein Konstruktionsfehler vorliegen. das diese aber so laut ist das er störend nach dem Gesetz ist, bezweifle ich. Dies würde bedeuten das es mehrfach oder über eine längere zeit einen lärm verursacht der je nach Entfernung zur nächsten Wohnung über 56 db liegen müsste. dies geht schon gar nicht da das öffnen und schließen nur Sekunden dauert. ich lese aus deinem schreiben , dass ihr eine eigentümergemeinschaft seid. hier kann es sein das du verpflichtet wirst das tor geschlossen zu halten.

jensus

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ein das ist rechtlich dauerhaft nicht möglich. dies bedarf einer nutzungsarten änderung, die eingereicht und genehmigt werden mus. jetzt mal außerhal der rechtlichen seite. er soll zum sozialamt gehen und sich dort helfen lassen. sollte er psychisceh probleme haben musst du ihm helfen und mit ihm dort hin gehen damit er nicht vollkommen abrutscht.

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Unbedingt mit Fundamenten.Diese sollten mindestens 25 x 25 cm und 60 cm tief sein. Solltet Ihr de arport nicht mit Fundamenten versehen wird er mit der Zeit schief werden.d ie Fundmente müsen nicht Frostsicher gebaut werden deshalb auch nur die 60 cm.

Viel <Erfolg

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Schreibe in den Wohnungsmietvertrag einfach die Garage nicht mit hinein. Für die Garage machst du einen eigenen Vertrag. In diesem steht auch nichts von der Wohnung. So sind beide Verträge unabhängig voneinander.

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Der Vertrieb von MC Garagen ist recht verrufen. Die Garage an sich ist aber ok. Lass dir nur nicht eine Isolierte Garage verkaufen wenn Du diese nicht Heizen willst, macht einfach keinen Sinn und kann Nachteilig sein. Eine Bodenabdichtung bei Stahlgaragen ist hier deine Sache. Aber auch kein Problem. Wenn Du eine Bodenplatte als Fundament hast, dan einfach von Innen, aber nur von Innen eine Silikonfuge zihen. Hast due eine Gepflasterte Fläche, dann macht sich eine Abdichtung schlecht.

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Schimmel in der Wohnung! Was jetzt?

Hallo!

Ich habe jetzt seit etwa einem halben Jahr Probleme mit den Atemwegen und der Verdauung. Ständig Husten, Erkältungen und eben Verdauungsprobleme. Jetzt hat mein Arzt gefragt ob wir vielleicht Schimmel in der Wohnung haben, weil das damit zusammenhängen könnte. Wir haben in den Fugen im Badezimmer häufiger mal Schimmel, den ich dann mit so Schimmelentferner Spray wegwische, kommt aber immer wieder.

Auf das Anraten vom Arzt habe ich auch mal unsere restliche Wohnung genau abgesucht. Und siehe da! Ich bin fündig geworden! Leider. Im Schlafzimmer stand in der Ecke zur Außenwand immer ein Schrank, den haben wir ein Stück vorgezogen und in der Ecke Schimmel gefunden. Außerdem an einem Sessel und einem Stuhl die im Schlafzimmer stehen. Vorher ist uns das gar nicht aufgefallen, da wir im Schlafzimmer halt nur zum Schlafen sind. Ich habe euch mal Fotos angehängt.

Jetzt habe ich tierische Angst wegen unserer Gesundheit und der unserer beiden Katzen. Wir haben nur leider kein Geld um dafür Experten zu holen. Was kann man da mit begrenzten Mitteln machen? Wir wohnen nicht regulär zur Miete sondern im Haus der Eltern von meinem Freund. Wir sind im Keller bzw. Tiefparterre.

Wir haben schon überlegt alles aus dem Schlafzimmer rauszuräumen, Tapete abreißen, aber dann? Wenn man einfach neue drüber macht, dann kommt das doch bestimmt wieder? Und was machen wir mit den Möbeln?

Ich heul gleich... --_--

Verzweifelte Grüße, Dana

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genau so wie in der Antwort von willimatt willimatt beschrieben wurde.

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reicht dir das ?

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Kündigungsgründe: Es muss ein gesetzlich anerkannter Grund für eine fristlose Kündigung vorliegen. Ein solcher Grund für den Vermieter, fristlos zu kündigen, kann insbesondere in den folgenden 3 Fällen bestehen. Danach kann der Vermieter insbesondere kündigen, wenn......

(1) ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache (Wohnung) durch den Mieter vorliegt § 543 Abs 2 Nr 2 BGB. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig ( § 543 Abs 3 BGB) .

Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn 1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht, 2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder 3. der Mieter mit der Entrichtung der Miete für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Miete in Verzug ist. (2) Zahlungsverzug (laufende Mietzahlungen) des Mieters § 543 Abs 2 Nr 3. (3) Störung des Hausfriedens und andere wichtige Gründe § 569 Abs 2 BGB.

Auch eine fortdauernde laufende unpünktliche Mietzahlung kann einen Grund für eine fristlose Kündigung im Sinne von § 543 Abs. 1 BGB darstellen (BGH, Urteil vom 23.7.1987 - VIII ZR 265/86 bestätigt durch Urteil vom 11.1.2006 - VIII ZR 364/04

quelle: Mietrechtlexikon

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eine fristlose kündigung geht nicht so einfach. wie lange hast du den die miete nicht gezahlt ?

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Um deine Frage beantworten zu können fehlen mir noch eins zwei infos. also meine fragen.

1.In welchem Bundesland lebt Ihr. 2. seid wann steht der hünerstall. 3 wie lang ist an euter grenze unter 3 m abstand von nachbarn gebaut worden. und auch eure länge der grenzbebauung. ( über oder unter 9 m zb) 4 gibt es einen für den Nachbarn frei zugängigen Grenzstein oder ähnliches wo er hätte sehen können wo die grenze verläuft. 5 beschreibe bitte kurz den hünerstall , aus welchem material, fertigteil oder nur maschendratzaun.

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ahh noch etwas , dem gu den vertrag kündigen. dadurch kann er evenbtuell entgangenen gewinn geltend machen. der vertrag kann nicht an den neuen käufer verkauft werden nur gewährleistungs und mängelansprüche.

also alles was euch gehört dürft ihr verkaufen . alles was dem gu gehört könnt ihr nicht weitergeben. ohne dessen zustimung. eigentlich logisch

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ja er kann vorderungen an euch stellen. ihr seid für ihn vertragspartner. ihr könnt vorderungen abtreten oder verkaufen. verbindlichkeiten könnt ihr nur übertragen wenn der gläubiger ( hier der GU) dem zustimmt.

zum punkt wer sich dan rumschlagen muss:

sofern im kaufvertrag nicht festgelegt ist das du eine gewährleistungshaftun von 5 jahren eingehst, hat ab dem lastenübergang der käufer , als besitzer und eigentümer alle rechten und pflichten. also er ärgert sich mit dem bauunternehmer , nicht du.

im notarvertrag sollte wenn dies möglich ist ein bautenstand festgeschrieben werden . entweder in materieller form oder in zeitform.

also zb. rohbau fertig , dach drauf ....

oder: einfach : nach gemeinsam besichtigtem bautenstand vom 07.07.2014

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"Sollte für uns eine Veräußerung in Frage kommen, würden wir uns bei Ihnen melden.".

hätten sie geschrieben verkaufen wir es an sie oder ähnlich. hättet ihr tatsächlich ansprüche. aber mit dieser formulierung habt ihr keine changse. auch mündliche versprechen oder zusagen müssen eingehalten werden. es ist nur extrem schwer diese zu beweisen.

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Nachbarschaftsstreit. Garage als Grundstücksgrenze ...

Hallo alle Zusammen,

ich weis es ist ein heikles Thema und es gibt wenige die sich damit richtig auskennen aber ich frag euch mal trotzdem. ...

Letztes Jahr haben mein Freund und ich uns ein Haus gekauft. Im Frühjahr haben wir angefangen die Außenanlagen schön zu machen. Im unseren Garten war ein Gefälle von hinten im Garten zum Haus hin. Das hat uns nicht so gut gefallen und wir wollten, dass alles gerade ist. An unserer Grundstücksgrenze steht die Garage von den Nachbarn (fast auf der Höhe von unserem Haus) also wo das Gefälle am höchsten ist. Wir haben mit dem Eigentümer Herr XXX darüber gesprochen, dass wir uns Erde liefern lassen und das die Erde an die Garage dran kommt, weil es ja nicht anders geht, weil es ja die Grenze ist. Der Herr XXX hat gesagt, dass sie die Garage isolieren wollen damit diese nicht nass wird. Wir haben den gesagt, wann die Erde da sein wird, dass die Zeit haben die Wand zu isolieren. Nichts ist passiert. Die Erde kam, haben alles glatt gemacht, Grass drauf und alles schön. Nach 2 Monaten kommt die Tochter vom Herrn XXX und möchte uns erzählen, dass die Wand in der Garage wo unsere Erde anliegt, nass ist und das die uns eine Frist von 2 Wochen geben, die Erde wieder weg zu nehmen und das Gefälle wieder so zu machen wie es war. Natürlich werden wir das nicht machen, aber wer hat jetzt recht und was könnte man machen um den Streit beizulegen. Der Witz an der Sache ist auch, dass wir den selben Anwalt haben. Nun wissen wir nicht, ob wir auf den Brief warten sollen oder selber zum Anwalt gehen oder was nun ...

Vielleicht hat hier jemand eine Idee.

Und in ruhe mit der Tochter reden geht nicht, sie schreit und beleidigt einen, das lassen wir auf uns auch nicht sitzen.

Vielen Dank für die Ideen im Voraus.

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ihr habt nur eine möglichkei. ihr müsst die erde entfernen und den an der garage entstandenen schaden ersetzen oder beseitigen. ich sehe da keine andere möglichkeit,

  1. die garage stand vor eurem eingreifen in das grundstück.
  2. auch wen er gesagt hat das er die garage isoliert gibt euch das nicht das recht ohne diese seine garage zuzuschütten....

also ihr habt wirklich alles falsch gemacht und euer nachbar hat jedes recht forderungen an euch zu stellen.

unter umständen gibt es aber eine möglichkeit trotzdem euer vorhaben zu realisieren. setzt l winkel zum abfangen des bodens ein. so hällt nicht nachbars garage die erde sondern eure winkel.

solltet ihr diese l winkel an die garage setzen müsst ihr wiederum darauf achten das fremdes eigentum nicht beschädigt wird. ihr müsst nun, auf eure kosten eine abdichtung gegen drückendes wasser erbringen. dies geht am einfachsten durch eine blechabdeckung mir anpressleiste.

da die verhältnisse aber schon angespannt sind, und das durch eure schuld ( denkt mal nach was ihr mit einem machen würde der so etwas mit euch machen würde). solltet ihr auch dieses wenigstens ankündigen und erklären.

auch müsst ihr aufpassen das euer nachbar durch eure arbeiten kein weiterer nachteil entsteht.

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Die Römer haben auch nichts gebaut was ewig hällt. Es gibt einige Bauten die vieleicht 500 Jahre nutzbar waren aber auch die sind heute verfallen.Die normalen Bauten von Ihnen waren recht schnelll eingefallen . Also heute bauen wir besser. Und manche unserrer modernen Bauten halten auch extrem lang ebend so lange wie bei den Römern.

Aber wie erreicht ma soetwas heute beim Bau eines Einfamilienhauses?

  1. Bauhe so homogän wie nur möglich. Das Heist die eingesetzen Materialien sollten sich von Ihren Eigenschaften nicht zu stark unterscheiden. Achte darauf das die Wände mineratisch gebaut sind. Und vom inneren der Wand nach außen immer poröserwerden. (keine risse guter Feuchtehaushalt etc). 2 Achte darauf das anfallendes Wasser ungehindert abfließen kann. Ist eine reine Konstruktionssache. Draußen sollten alle Flächen ein ausreichendes gefälle so 22 Grad vom Haus weck haben. 3 Materialien die nicht lange Halten sollten vermieden werden. GIPS muss verband werden auch Elektricker können ohne arbeiten und Putzer erst recht.
  2. Vermeide Dämmaterial wähle einen Stärkeren Wandaufbau.
  3. Gründung: Las die Gründung über den Winter stehen mindestens aber 6 Monate. 6 Las dir Zeit beim Bauen. Troknungsphasen einhalten. Die Handwerker sollen eine gute Leistung erbringen also benötigen Sie Zeit.

Ok . Es gibt noch extrem viel zu schreiben aber ich denke das reicht erst enmal. Wie teuer wird dein Haus jetzt ????? Hmmm, wenn du willst das dein Haus in 200 Jahren als Bautechnische Meisterleistung unter Denkmalschutz gestellt wird, wird dich das etwas Kosten. Ob Du das bezahlen willst must Du entscheiden. Aber Die ersten beiden Punkte haben nur wenig mit Geld zu tuhen.

MfG

Jensus

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