Darf mein Lehrer mir einfach so eine 6 geben?

11 Antworten

Warum gehst du nicht einfach mit dem Belegzettel von der Arztpraxis zu der Lehrerin hin?

Oder lässt es von den Eltern unterschreiben?

Manchmal genügt die normale Kommunikation mit den Lehrern, anstatt auf Freundin zu hören - was die auch immer verstanden haben mag.


schleudermaxe  16.09.2020, 13:19

Zu spät, fürchte ich. Wer nicht kommt, benötigt doch eine Befreiung, die wurde nicht einmal beantragt!

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Feelifire 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 13:07

Das werde ich morgen tun. Aber mit dieser Lehrerin lässt sich kaum reden, da sie total von sich selbst überzeugt ist.. wir Schüler sind immer im unrecht

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Elizabeth2  16.09.2020, 13:09
@Feelifire

dafür gibt es Eltern und auch ein Attest. Schon blöd, dass du nicht wenigstens einen Tag früher in der Schule der Lehrerin die Entschuldigung gegeben hast.

Wenn ich so eine Person habe, dann vergifte ich doch nicht zusätzlich das Klima und schaue dann im Vorfeld, was ich machen kann. Für die Zukunft bitte.

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Feelifire 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 13:12
@Elizabeth2

An unserer Schule reicht es wenn man sich nachträglich entschuldigt.

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Elizabeth2  16.09.2020, 13:13
@Feelifire

dann mache das doch, dann weisst du das doch besser als alle wir hier.!

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Feelifire 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 13:19
@Elizabeth2

Ja mach ich ja auch. Es ging nur um die Frage ob sie das Recht hat mir einfach eine 6 zu geben. Oder ist das von Schule zu Schule anders?

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Elizabeth2  16.09.2020, 13:21
@Feelifire

jetzt warte doch einmal, sie wird schon sich das Recht nehmen, wenn sie das will, obwohl sie keines hat, dann musst du um dein Recht kämpfen.

Aber im Grunde machst du hier ein Fass auf wegen gar nichts. Nur weil die Freundin was gesagt hat.

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Nein, natürlich nicht, sie wird es müssen. Besonders dann, wenn es keine Befreiung gab von der Schule.

Auch sie weiß doch, dass bei kleinster Blähung die lieben Juristen der Eltern angedackelt kommen. Somit hat sie keinen Spielraum.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn sie den Eindruck hat, dass du diesen "Arzttermin" erst gemacht hast, als der Termin für den Test bereits festlag, hat sie durchaus Recht.


Feelifire 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 13:18

Also wenn sie den Eindruck hat, dass ich nach der Ankündigung der Arbeit den Arzttermin vereinbart hat darf sie mir einfach so eine sechs geben? Der Eindruck reicht?

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DerHans  16.09.2020, 13:19
@Feelifire

Sie muss das überhaupt nicht begründen. Du kannst ja dann dagegen klagen.

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Wenn Du eine Entschuldigung von den Eltern hast oder eine Bestätigung vom Arzt, dann darf sie Dir keine 6 geben. Sie muss Dir die Gelegenheit geben, den Test nachzuholen. Wenn sie das nicht macht, solltest Du einen Termin bei der Schulleitung oder beim Schulrat vereinbaren und die Sache klären.


Demelebaejer  16.09.2020, 13:58

Schulrat ist nicht zuständig.

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Hugito  16.09.2020, 16:32
@Demelebaejer

Schulrat ist zuständig. Insbesondere bei Fehlverhalten von Lehrern.

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Hugito  17.09.2020, 07:45
@Demelebaejer

Ja, die Schulleitung ist zuständig. Doch soweit die Schulleitung ein rechtswidriges Verhalten nicht abstellt, dann ist die Schulaufsicht zuständig. Das ist der Schulrat. Der ist Rechts- Fach- und Disziplinarvorgesetzter der Lehrerin. Der Schulleiter dagegen ist in (wahrscheinlich den meisten Bundesländern) nur reiner Fachvorgesetzter. Deshalb wird der Schulleiter von vielen Lehrern auch nicht so ernst genommen. Der Schulrat aber schon! Denn der kann die Puppen tanzen lassen.

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Demelebaejer  17.09.2020, 13:27
@Hugito

Wegen einer "6" wird kein Schulrat eingreifen, sondern dir Eltern an die Schule zurück verweisen. Würde sich der Schulrat ein solche Lappalien ein mischen, müsdten die Schulämter ihr Personal aufstocken.

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Hugito  17.09.2020, 14:44
@Demelebaejer

Dann erkläre der Fragestellerin doch, dass Du der Meinung bist, dass ihr Anlegen eine "Lappalie" sei und es der staatlichen Schule, oder jedenfalls deren Amtswalter - egal sei, sich darum zu kümmern. Du kannst ihr auch gleich erklären, dass die Bindung an Recht und Gesetz für Schülerrechte nicht gilt und dass es für verbeamtete Lehrer nur wichtig ist, dass ihre A 13 / A14 -Besoldung pünktlich und natürlich 1 Monat im Voraus auf dem Lehrer-Konto eingeht und dass auch sonst die Privilegien der Beamtenschaft gewährleistet sind.

Es mag auch sein, dass mancher Schulrat erst dann seine Pflicht tut, wenn Druck aufgebaut wird. Zuständig ist er jedoch weiterhin bei potentiellen Rechtsverstößen. Denn so steht es im Gesetz. Ansonsten wird ihm das Verwaltungsgericht die Rechtslage verdeutlichen.

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Der sollte heute geschrieben werden und ich war nicht da, weil ich einen Termin beim Arzt hatte.

Und wann hast Du diesen Termin vereinbart ...... vor wievielen Wochen ? Und der Termin war nicht verschiebbar ....... dann hättest Du dies der besagten Lehrerin bereits letzte Woche mitteilen können respektive müssen. Wenn nicht .... dann hast Du berechtigt eine 6 kassiert - so sehe ich das.


Feelifire 
Beitragsersteller
 16.09.2020, 13:15

Den Arzttermin habe ich vereinbart bevor der Termin für die Arbeit feststand

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wilees  16.09.2020, 13:31
@Feelifire

Na und ......

Und was sagte die Praxis, als Du um Terminverlegung gebeten hast? Mal ganz davon abgesehen, dass man als Schüler seine Termine in die Nachmittagsstunden verlegt.

Desweiteren ..... weshalb hast Du den "nichtver/aufschiebbaren Arzttermin" Deiner Lehrerin nicht bereits am Tag des Testankündigung mitgeteilt?

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