Beim GWD je nach deinem Wunsch sofern du einen Abgegeben hast, aber maximal 1ne Waffengattung.

Wenn du Soldat bist könntest du dir mehrere (meist 2-3) anschauen und würdest dich dann für eine Festlegen.

Lg

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Viel, es gibt im Bundesheer nur 1nen Generall österreich weit.

Somit ist das der Höchste Rang der erreicht werden kann.

Offiziere:

https://www.goed.at/themen/gehaltstabellen-2024/militaerischer-dienst

In der Gehaltstabelle M BO1, da hast du links Zahlen von 1-16 alle 2jahre steigst du eine stufe auf (also von 1 auf 2) mit der stufe 16 wäre das vorbei. Dann hast du ca. das Gehalt eines Oberstleutnants.

Wie man Sieht sind das sehr viele Tabellen mit unterschiedlichsten sachen die zu den o.a. sachen noch dazu kommen würden.

Der General hingegen hat meist einen Fixgehalt § 87 GehG, je nach Arbeitsplatz 7/8/9 wird dieser dann besoldet, also ca. 12.700€

Hoffe ich konnte helfen.

Lg

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wenn du dich strikt weigerst gibt es keinen Grund außer den persönlich nicht nachvollziehbaren.

Wenns ein privater Grund ist dann kommt es auf den grund an.
Z.B. Familien angehöriger 1ten grades verstorben und keine Geschwister, dann kam es schon vor das die EB verschoben wurde.

Sollte man der Pflicht nicht nachkommen, alles was gemäß strafgesetzbuch zugelassen ist mit unter umgehung der wehrpflicht bis zu 1nem Jahr Gefängnis. Umgehung der Stellungspflicht Geldstrafe

Lg

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Klar kannst du das machen, wenn ich du wäre würde ich mich als GWD beim Radarbatlon melden, die brauchen und wollen Elektrotechnik leute.

Melde dich vorher bei deinem Militärkommando + Bundesland und gib einen Einberufungswunsch und Truppe ab.
Dann hast du als GWD schon einen Einblick ins Raderbatlon (RadB) und dann könntest du dort wsl. auch bleiben.

Lg

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Vorerfahrung = keine

Meines Verständnisses nach sollst du zu einem unabhängigen Psychologen gehen und dieser soll dir sein Gutachten mitgeben welches du dann der Stellungskommision vorlegen sollst.

Lg

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Du kannst ja z.B. beim HBF einrücken das ist die Heeres Bild und Filmstelle oder in der ÖA für die Öffentlichkeitsarbeit.

Wenn dir das mehr liegt warum solltest dus nicht auch machen.

Aber dem Staat ists egal was du willst wenn du tauglich bist, darfst du deinen Dienst leisten.

LG

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Als D würdest du wenn die Wehrpflicht dort wieder kommt dort eingezogen werden.

Frag beim ZMR (Zentrales Melderegister) an ob du eine Österreichische Staatsbürgerschaft hast (Doppelstaatsbürgerschaft). Wenn du die Ö auch hast wirst du natürlich angeschrieben. Wenn nicht dann nicht.

Ganz einfach.

Wenn du eine Ö hast und nicht gen Wehrdienst machen willst leg Sie zurück oder verzichte komplett drauf.

Lg

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du kannst auswandern du müsstest dann allerdings bis 35 Lebensjahr nicht nach Österreich einreisen.

Sonnst holt dich die MP und dann wirst du deinen Dienst machen müssen, die Geldstrafe zahlen müssen (versuch der Umgehung der Wehrpflicht) usw.

Lg

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Selbst wenn die Wehrpflicht wieder eingeführt werde würdest du dieser nachkommen müssen, da kann kein Jurist etwas tun.

Der Betrieb welchen du nicht nennen möchtest ist dazu verpflichtet dich freizustellen.

Das würde deiner Karriere nicht zerstören sondern würde sie lediglich stilllegen für den Zeitraum.

Wenn du sagst du kannst dich nicht unterordnen dann wäre das sicher förderlich um das anzunehmen.

Lg

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Du wurdest während der Stellung darüber informiert.
Es handelt sich um die sogenannte Sperrfrist diese dauert 6M, innerhalb dieser zeit hast du das recht deinen Zivildienst Antrag einzureichen oder zu melden wenn sich körperlich/Geistig bei dir etwas verändert hat.

Diese kannst du verkürzen indem du eine E-Mail schreibst oder persönlich vorbei schaust beim Militärkommando.

Lg

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Wenn das kind ein Säugling ist kannst du bei Militärkomando + Bundesland um einen Aufschub bitten.

Wenn das Kind z.B. schon in den Kindergarten gehen kann nicht mehr.

Wenn das Kind dazwischen ist dann könnste du mit deinen Eltern/Großeltern reden das diese bei der Pflege unterstützen und du kannst mit deinem Spieß bzw. DfUO reden ob er dir den Heimschläfer früher gibt das wäre aber nur auf Kullanz.

Nach dem Dienst kannst du dich um das Kind kümmern, dazu brauchst du keinen Heimschläfer der sagt lediglich das du über nacht weg bleiben darfst. Sollange du diesen nicht hast musst du um spätestens 22:00 in der Kaserne sein.

Lg

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Das kann dir nur der Arzt dort sagen wir sind wsl. alle keine Psychater und können deinen Psychischen Status weder einschätzen noch dich Untersuchungen unterziehen und diese Bewerten.

ich würde schätzen das es entweder vorrübergehend untauglich ist und man dich in 2 Jahren erneut beurteilt. Was allerdings auch wenig bringen würde weil du ja aktuell deinen Dienst versiehst und ein erneuter ET würde das sicher nicht besser machen.

Also meine Vermutung Untauglich.

lg

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Wenn du dir die Hand gebrochen hast und das noch kein Jahr her ist wird dein Stellungsbeschluss wahrscheinlich lauten vorübergehend untauglich.

Wenn du bei der Nachstellung bist, kannst du mir deinem Bericht um die Erhöhung deiner Gesamtminderung ansuchen. Logischer weise nur wenn sich etwas bis dahin geändert hat.

Lg

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gemäß dem Wehrgesetz aus 2001 sind alle männlichen, über den 17ten Lebensjahr, österreichischen Staatsbürger Wehrpflichtig.

Das beinhaltet die Stellungspflicht dessen Einladung du am deinem 17 Lebensjahr bekommst.

Solltest du Tauglich sein und keine Zivildienst Erklärung abgibst, so bekommst du nach ca. 6Monaten deinen Einberufungsbefehl.

Lg

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