In Chemie 6 Seiten abschreiben als Strafe darf er das?

6 Antworten

Natürlich dürfen sie das. Auch wenn ich es für eine ziemlich dumme Strafe halte.

Ja, dürfen sie, wenn ihr ständig nicht aufpasst.

Als Schulstrafe, die von einem einzelnen Lehrer verhängt werden kann, gibt es in Bayern legitim nur den "Verweis". Zusätzliche Arbeit als Strafe ist prinzipiell nicht gestattet. Sie wäre auch pädagogisch kontraindiziert. Der Schüler soll ja an die Lehrinhalte herangeführt, möglicherweise sogar begeistert werden. Wenn diese als Strafe eingesetzt werden, ist dies das beste Mittel einem Schüler die Beschäftigung mit diesen Lehr- oder Lerninhalten abzugewöhnen.

Etwas anderes ist die Nacharbeit bei fehlender Mitarbeit oder Abwesenheit im Unterricht. Diese ist keine Strafe. Diese Nacharbeit muß aber sinnentsprechend sein. Das Abschreiben von Buchseiten macht keinen derartigen Sinn. Das Erstellen einer Zusammenfassung dieser Seiten könnte man aber als sinnvoll betrachten.

Als Reaktion auf unangemessenes Verhalten sind derartige Strafen grundsätzlich nicht der Schulordnung entsprechend.

P.S.: es ist mir bekannt, dass die obigen regeln häufig nicht eingehalten werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Kommt auf das "Vergehen" an, denke ich. Und solange du keine Schulregeln abschreiben musst, ist das ja auch zulässig, wenn du etwa nie im Unterricht aufpasst oder so. Diese Strafe ist bei mir an der Schule sogar recht gängig, weshalb ich tendenziell schon denke, dass das legitim ist. Kann mich natürlich auch irren...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gehe selbst noch zur Schule
Von Experte Miraculix84 bestätigt

Wenn sich die abzuschreibenden Seiten um den Schulstoff drehen und man deshalb sagen kann, dass die Strafarbeit einen pädagogischen Zweck erfüllt, ja.


Littlethought  20.11.2022, 11:54

RedPanther! Auf welches Bundesland beziehst du deine Antwort?

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