Darf mein Lehrer bzw. die Schule mein Handy "beschlagnahmen"?

7 Antworten

Nun stell ich mir die Frage, ob und wie lange sie das Handy einbehalten darf

Bist du minderjährig, solange, wie es deine Erziehungsbrechtigten nach eingehender Belehrung der Nutzungsregelung vom Direktor wieder entgegenehmen können.

Bist du volljährig, am Ende des Schultags.


es was damit zu tun hat was in der Schulordnung steht!

Natürlich hat es das. Diese Regeln gelten auch für dich.


Ich habe nämlich mal gehört dass das normale Gesetz Buch über der Schulordnung steht.

Ja, dieser Mythos scheint unausrottbar. Andere führen wahlweise gerne noch Latrinenparolen an, hier gälte bevorzugt das Grundgesetz der BRD, die Magna Charta Libertatum oder die UN-Kinderrechtskonvention :-(

G imager761


LeVitali  29.11.2017, 19:58

Natürlich steht das Gesetz über der Schulordnung. Das Handy darf nicht einkassiert werden. Es ist Privateigentum und darf nur von der Polizei beschlagnahmt oder enteignet werden.

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Blubblerblase  29.11.2017, 20:01
@LeVitali

Falsch. Abgesehen davon dass hier nicht beschlagnahmt wird, dürfte die Polizei auch nicht enteignen.

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feinerle  30.11.2017, 15:38
@LeVitali

Quark.

Es steht in den Schulgesetzen sogar drin, dass eine Schule einige Dinge per Schulordnung selbst regeln, festlegen und dann auch gültig durchsetzen kann und auch darf.

Das Gesetz gibt der Schule das Recht, weitergehende Regeln zu treffen und die gelten dann auch.

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paulklaus  30.11.2017, 20:40
@feinerle

LeVitali, mach dich bitte kundig, bevor du Unsinn schreibst - siehe meine Antwort !

pk

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PatrickLassan  29.11.2017, 19:32

Es fehlt nur noch, dass sich jemand auf die Haager Landkriegsordnung beruft.

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Keiner, bis auf die Polizei, darf dir dein Eigentum beschlagnahmen oder enteignen. In der Schulordnung kann man rein schreiben, was man will. Die Gesetze vom Staat sind übergeordnet und somit brechen sie die Schulordnung, sobald dort etwas anderes steht.

Das ist so, als wenn ich (ein Unbekannter) dir dein Essen wegnehme und sage, das steht in meiner Hausordnung (und du bist gerade auf meinem Gelände). 

Wenn dein Handy beschädigt wird, muss die Schule natürlich dafür haften. Egal, ob minderjährig oder nicht, dein Handy darf überhaupt nicht, erst Recht nicht über Nacht einkassiert werden. 


andie61  29.11.2017, 21:02

Du solltest Dich erst einmal über die Bedeutung der Begriffe informieren bevor Du sie einsetzt,

Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung

http://www.badische-zeitung.de/erklaers-mir/erklaer-s-mir-was-ist-eine-enteignung--11715008.html

auch der Begriff "Beschlagnahme" wurde von Dir in dem Zusammenhang falsch verwendet

Be·schla̱g·nah·me

Substantiv [die]AMTSSPRACHE

  1. der Vorgang, dass eine Behörde etwas zwangsweise sicherstellt.

http://www.rechtslexikon.net/d/beschlagnahme/beschlagnahme.htm

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paulklaus  30.11.2017, 20:43
@andie61

LeVitali ! Warum musst du ZWEImal (Kommentar / Antwort) beweisen, dass du ein schulrechtlicher IGNORANT BIST ??? Siehe meine Antwort !

pk

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Blubblerblase  29.11.2017, 20:42

Weißt du überhaupt, was beschlagnahmen und enteignen ist? Nein? Dachte ich mir.

Danke fürs Gespräch.

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Ich kenne die allgemeine Regelung nicht, aber es gibt immer Ortschaften, an denen "eigene" Regeln vorhanden sind. Zum Beispiel Bilder machen im Museum oder so. 
Allein, dass in der Schulordnung steht, dass du das nicht darfst, sollte Grund genug sein, sich daran zu halten. 
Regeln sind nun mal da. Und wenn die Schule das angibt, solltest du diese einhalten. 


Suptraxy 
Beitragsersteller
 29.11.2017, 19:24

Ja gut, aber wieso darf ich das nicht selber abholen und in meinem Falle behalten sie es bis morgen. Das zählt doch zu Diebstahl. Nur mal angenommen ich sage jz da ist ein Kratzer reingekommen der vorher nicht drin war, dann muss die Schule doch für den Schaden aufkommen oder?

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PatrickLassan  29.11.2017, 19:31
@Suptraxy

Das zählt doch zu Diebstahl.

Nein, da es keine Aneigungsabsicht des Lehrers gibt.

Übrigens wurde das hier schon gefühlte 1000 Mal gefragt bzw. diskutiert.

Kleiner Tipp für dich: Halte dich an Regeln. Man hat nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

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Welches Gesetz würde denn der Wegnahme entgegenstehen? Die Hausordnung ist das woran sich Schüler halten müssen,und Lehrer dürfen Handys sogar für Länger einkassieren wenn Schüler gegen diese verstossen.

http://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-schule-darf-schueler-handy-ueber-das-wochenende-einkassieren-1.3510001


andie61  29.11.2017, 20:55

@LeVitali,dazu verkneife ich mir besser jeden Kommentar,das Urteil btr meines Links macht da ja eine klare Aussage zu!

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paulklaus  30.11.2017, 20:47
@andie61

An imager761: Ähnliches lag mir auch schon auf der Zunge, respektive Tastatur (siehe Kommentare und Antwort meinerseits). Aber ich hätte es nicht SOOO schön formulieren können Danke und DH !

pk

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LeVitali  29.11.2017, 20:05

Wieso sollten fremde Leute über mein Eigentum bestimmen dürfen? 

Diebstahl ist verboten. Ich darf schließlich auch meinen Mitschülern ihre Sachen einstecken, nur weil diese z.B. beim Lernen stören. Gesetze vom Staat sind immer Regelungen Dritter übergeordnet. Und über Nacht das Handy einbehalten ist quasi doppelter Genickbruch, da auch außerhalb der Schulzeit das Eigentum im Besitz der Schule ist.

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imager761  30.11.2017, 15:50
@LeVitali

Kannst du es bitte unterlassen, in diesem Ratgeberforum zu einer simplen Schulrechtsfrage deinen pubertären Allmachtfantasien nachzugehen?

Mir solchen Linksgewinden habe ich vormittags genug zu tun, nachmittags habe ich frei.

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Was bitte schön ist "das normale Gesetzbuch" ??

Jede Schule regelt intern - d.h. auf ihre Weise - den Umgang mit Handys. In diesem Falle hat die Schulordnung, festgelegt durch Lehrer- UND (!!) Schulkonferenz, Priorität.

Und zu banalen Könnte-Sachen (Kratzer) äußere ich mich nicht.

pk