Darf mein Lehrer bzw. die Schule mein Handy "beschlagnahmen"?
Heute wurde mir von einer Lehrerin das Handy in der Frühstückspause beim Essen das Handy weggenommen, weil ich das Handy benutzt habe. Nun stell ich mir die Frage, ob und wie lange sie das Handy einbehalten darf und ob es was damit zu tun hat was in der Schulordnung steht! Ich habe nämlich mal gehört dass das normale Gesetz Buch über der Schulordnung steht.
Nur mal angenommen ich sage jetzt da ist ein Kratzer reingekommen der vorher nicht drin war, dann muss die Schule doch für den Schaden aufkommen oder?
7 Antworten
Nun stell ich mir die Frage, ob und wie lange sie das Handy einbehalten darf
Bist du minderjährig, solange, wie es deine Erziehungsbrechtigten nach eingehender Belehrung der Nutzungsregelung vom Direktor wieder entgegenehmen können.
Bist du volljährig, am Ende des Schultags.
es was damit zu tun hat was in der Schulordnung steht!
Natürlich hat es das. Diese Regeln gelten auch für dich.
Ich habe nämlich mal gehört dass das normale Gesetz Buch über der Schulordnung steht.
Ja, dieser Mythos scheint unausrottbar. Andere führen wahlweise gerne noch Latrinenparolen an, hier gälte bevorzugt das Grundgesetz der BRD, die Magna Charta Libertatum oder die UN-Kinderrechtskonvention :-(
G imager761
Falsch. Abgesehen davon dass hier nicht beschlagnahmt wird, dürfte die Polizei auch nicht enteignen.
Quark.
Es steht in den Schulgesetzen sogar drin, dass eine Schule einige Dinge per Schulordnung selbst regeln, festlegen und dann auch gültig durchsetzen kann und auch darf.
Das Gesetz gibt der Schule das Recht, weitergehende Regeln zu treffen und die gelten dann auch.
Es fehlt nur noch, dass sich jemand auf die Haager Landkriegsordnung beruft.
Die Genfer Konvention für Kriegsgefangene nicht zu vergessen
Keiner, bis auf die Polizei, darf dir dein Eigentum beschlagnahmen oder enteignen. In der Schulordnung kann man rein schreiben, was man will. Die Gesetze vom Staat sind übergeordnet und somit brechen sie die Schulordnung, sobald dort etwas anderes steht.
Das ist so, als wenn ich (ein Unbekannter) dir dein Essen wegnehme und sage, das steht in meiner Hausordnung (und du bist gerade auf meinem Gelände).
Wenn dein Handy beschädigt wird, muss die Schule natürlich dafür haften. Egal, ob minderjährig oder nicht, dein Handy darf überhaupt nicht, erst Recht nicht über Nacht einkassiert werden.
Du solltest Dich erst einmal über die Bedeutung der Begriffe informieren bevor Du sie einsetzt,
Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung
http://www.badische-zeitung.de/erklaers-mir/erklaer-s-mir-was-ist-eine-enteignung--11715008.html
auch der Begriff "Beschlagnahme" wurde von Dir in dem Zusammenhang falsch verwendet
Be·schla̱g·nah·me
Substantiv [die]AMTSSPRACHE
- der Vorgang, dass eine Behörde etwas zwangsweise sicherstellt.
http://www.rechtslexikon.net/d/beschlagnahme/beschlagnahme.htm
Weißt du überhaupt, was beschlagnahmen und enteignen ist? Nein? Dachte ich mir.
Danke fürs Gespräch.
Ich kenne die allgemeine Regelung nicht, aber es gibt immer Ortschaften, an denen "eigene" Regeln vorhanden sind. Zum Beispiel Bilder machen im Museum oder so.
Allein, dass in der Schulordnung steht, dass du das nicht darfst, sollte Grund genug sein, sich daran zu halten.
Regeln sind nun mal da. Und wenn die Schule das angibt, solltest du diese einhalten.
Ja gut, aber wieso darf ich das nicht selber abholen und in meinem Falle behalten sie es bis morgen. Das zählt doch zu Diebstahl. Nur mal angenommen ich sage jz da ist ein Kratzer reingekommen der vorher nicht drin war, dann muss die Schule doch für den Schaden aufkommen oder?
Das zählt doch zu Diebstahl.
Nein, da es keine Aneigungsabsicht des Lehrers gibt.
Übrigens wurde das hier schon gefühlte 1000 Mal gefragt bzw. diskutiert.
Kleiner Tipp für dich: Halte dich an Regeln. Man hat nämlich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Welches Gesetz würde denn der Wegnahme entgegenstehen? Die Hausordnung ist das woran sich Schüler halten müssen,und Lehrer dürfen Handys sogar für Länger einkassieren wenn Schüler gegen diese verstossen.
@LeVitali,dazu verkneife ich mir besser jeden Kommentar,das Urteil btr meines Links macht da ja eine klare Aussage zu!
Wieso sollten fremde Leute über mein Eigentum bestimmen dürfen?
Diebstahl ist verboten. Ich darf schließlich auch meinen Mitschülern ihre Sachen einstecken, nur weil diese z.B. beim Lernen stören. Gesetze vom Staat sind immer Regelungen Dritter übergeordnet. Und über Nacht das Handy einbehalten ist quasi doppelter Genickbruch, da auch außerhalb der Schulzeit das Eigentum im Besitz der Schule ist.
Was bitte schön ist "das normale Gesetzbuch" ??
Jede Schule regelt intern - d.h. auf ihre Weise - den Umgang mit Handys. In diesem Falle hat die Schulordnung, festgelegt durch Lehrer- UND (!!) Schulkonferenz, Priorität.
Und zu banalen Könnte-Sachen (Kratzer) äußere ich mich nicht.
pk
Natürlich steht das Gesetz über der Schulordnung. Das Handy darf nicht einkassiert werden. Es ist Privateigentum und darf nur von der Polizei beschlagnahmt oder enteignet werden.