Darf mein Ex mich auf die Straße setzen?

10 Antworten

Hier kommt es darauf an, ob du offiziell Mitbewohnerin warst oder nur Gast.

Regelmäßig wird das auch daran festgemacht, inwieweit eine Kostenbeteiligung vorliegt.


Sunnnyylljsnkd 
Fragesteller
 04.04.2024, 17:00

Dort ist ja offiziell mein Hauptwohnsitz und verlobt waren wir eigentlich auch ..

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Interesierter  04.04.2024, 17:04
@Sunnnyylljsnkd

Darauf kommt es nicht wirklich an.

Hast du dich nachweisbar an den Kosten beteiligt? Wenn ja, war es eben nicht uneingeschränkt seine Wohnung. Mit der Zahlung hast du Rechte erworben.

Hast du dich jedoch nicht beteiligt, dann ist es seine Wohnung und du warst nur geduldeter Gast.

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Hey!

Total blöde Situation. Stehst du mit im Mietvertrag? Dann darf er dich nicht einfach vor die Tür setzen..

Was die Möbel angeht: hast du Kaufbelege, auf denen dein Name steht? Dann gehören sie nämlich dir und er muss sie dir erlassen oder abkaufen.

Ich hoffe du findest schnell eine neue Bleibe!

Wenn Dein Ex alleiniger Mieter ist, darf es das.

Dass 80% der Möbel Deine sind, wirst Du beweisen müssen.

Mein Rat : Du wirst Dir einen Anwalt nehmen müssen.

Ich glaube, ihr habt stillschweigend einen mündlichen (Unter-) Mietvertrag abgeschlossen bei deinem Einzug. Ich denke nicht, dass er Dich einfach so raussetzen kann, von jetzt auf gleich.

Ich bin kein Fachmann, Anwalt oder Mietrechtsspezialist. An einen solchen solltest du Dich zeitnah wenden, allerdings deinem Ex schon mal schriftlich die Geltendmachung von Schadenersatz androhen.

Er darf dich nicht rausschmeißen. Der Mieter muss wissen, dass du dort auch Wohnst. Ansonsten hätten dein EX freund vertragsbruch begannen. Demnach bist du Untermieter, auch wenn du nicht im Mietvertrag stehst. Du zahlst zusätzlich miete an ihm, was ja durch Bank überweisungen belegbar wäre.( im optimal fall hast du auch einen verwendungszweck angegeben) Zusätzliche ist dort dein Hauptwohnsitz, was dich auch Wohnberechtigt macht, weil du dadurch nicht einfach nur ein Gast bist. Du hast auch von anfang an ein herausgabeanspruch auf die von dir angegeben möbel, die dein eigentum sind. Und auch das Stärkt deine Situation.

Ruf einfach die Polizei, die klärt das dann vor Ort und schafft erstmal eine übergangslösung. Das Gerichtsurteil dauert eh viel zu lange. Oder du rufst den vermieter an, oder wendest dich an lokale mietervereinigungen.