Darf mein bester Freund einmalig ohne Anmeldung in meinem Nebengewerbe unentgeltlich helfen?
Als Übergangslösung würde ich einmal die Hilfe meines besten Freundes in meinem Nebengewerbe benötigen. Ist dies unentgeltlich als gefälligkeitsarbeit zu sehen ?
1 Antwort
Wo kein Kläger da kein Richter. Er darf halt keinen Blödsinn machen sonst wird es kompliziert wegen der Versicherung aber an sich ist das kein Problem wenn man damit jetzt nicht hausieren geht.
Viele Familienunternehmen machen das täglich.
Sollte aber ausgerechnet eine Kontrolle an dem Tag statt finden da es hier den Verkauf von Lebensmittel betrifft? Wie denkst du dann über die Sachlage ?
Danke für deine Antwort !