Geräteprüfung nach DGUVV3 als Geselle Gewerblich?

1 Antwort

Von Experte notting bestätigt
jetzt die Frage, darf ich als Geselle die Prüfung ohne weiteres durchführen?

Wenn du als "befähigte Person" eingestuft wirst. Und das wirst du, wenn du die notwendigen Weiterbildungen/regelmäßigen Schulungen absolviert hast und auch die dafür notwendigen Prüf- und Messgeräte auf dem aktuellen Stand sind.

Hinsichtlich der Selbstständigkeit reicht ein „normales“ Gewerbe oder benötige ich dafür den Meister?

Entweder Meistertitel haben (der beste Weg!), einen Meister in leitender Position einstellen (der sich jederzeit überlegen könnte, einen eigenen Betrieb zu eröffnen) .....

Oder aber mindestens 6 Jahre als Geselle und davon 4 Jahre in leitender Position gearbeitet haben. Dann kann man die sogenannten "Altgesellenregelung" nach §7b der Handwerksordnung in Anspruch nehmen. (Ob sich das lohnt, muss man selbst entscheiden. Denn an den kaufmännischen, steuerlichen und rechtlichen Kenntnissen kommt man damit auch nicht vorbei.)

Kommt dann noch die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer. Danach kann dann die Gewerbeanmeldung erfolgen. (Dafür ist die von der Handwerkskammer ausgestellte Handwerkskarte notwendig.) Anschliessend wird vom Gewerbeamt das Finanzamt und die zuständige Berufsgenossenschaft informiert, von denen du dann auch noch Unterlagen/Anmeldebögen etc. bekommen wirst.

Zum Schluss kommt dann noch die Anmeldung bei der zuständigen Innung.