Gewerbe Anmeldung Handel / Handwerk / Sonstiges?
Hey, liebe gute Frage.net community
ich habe vor ein Gewerbe anzumelden. (Nebengewerbe, Kleinunternehmerregelung als Einzelperson) Meine Haupttätigkeit soll online Handel sein.
Nun würde ich jedoch gerne zusätzlich gelegentlich fotografische Tätigkeiteiten machen und nun ist die Frage ob ich diese über das selbe Gewerbe machen kann, ob sich das auf die Art des Gewerbes bei der Anmeldung auswirkt oder ob ich dafür ein separates Gewerbe brauche.
Denn angegeben werden muss die fotografische Tätigkeit ja in der Gewerbeanmeldung.
vielen Dank im Voraus und danke für die Antworten
2 Antworten
Du kannst beides in eine Gewerbeanzeige schreiben. Du kannst auch Handwerk und Handel ankreuzen.
Machst du Bildbearbeitung oder Fotografie? Zweiteres muss dann noch in die Handwerksrolle eingetragen werden.
Dann gib doch nur Handel mit ..... Und Bildbearbeitung an. Ohne ausdrückliche (Schwerpunkt) Fotografie musst du nicht in die HWK.
Würde sich ein Nachteil ergeben wenn ich mich bei der Handwerkskammer eintragen lassen würde?
z.B. was Steuer oder sonstiges angeht?
Ein Eintrag in die Handwerksrolle ist ja an sich keine große Schwierigkeit.
Und wenn sich daraus keine Schwierigkeiten bilden gibt es ja keine Wirklichen Grund es nicht zu machen, bis auf den Mehraufwand bei der handwerkskammer.
liege ich richtig?
Hallo,
Im Gewerbeschein steht nur Handel oder Onlinehandel Foto braucht nicht drauf stehen.Je nach dem meldet sich dann die IHK bei dir und und und.Mfg okta
Aber in der Beschreibung der Tätigkeit (Gewerbeanmeldezettel) muss es doch aufgeführt werden oder?
Nein die wollwn nur wissen mit was du Handelst im Internet z.B Onlinehandel mit Computerteile das genügt das du Produktfotos brauchst das wissen die dann und ist auch schlüssig.
Fotografie eher hauptsächlich. Bildbearbeitung wenn nur in Verbindung mit fotografieren.
Sprich ich muss mich nach der Gewerbeanmeldung dann auch bei zwei Berufsgenossenschaften anmelden? Der BGHW und BG ETEM
Wie ist es dann mit der Steuer? Fotografische Inhalte dann einfach als separaten Umsatz Punkt eintragen?