Gewerbe Anmeldung Handel / Handwerk / Sonstiges?

2 Antworten

Du kannst beides in eine Gewerbeanzeige schreiben. Du kannst auch Handwerk und Handel ankreuzen.

Machst du Bildbearbeitung oder Fotografie? Zweiteres muss dann noch in die Handwerksrolle eingetragen werden.


pOsitiV02 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 18:40

Fotografie eher hauptsächlich. Bildbearbeitung wenn nur in Verbindung mit fotografieren.

Sprich ich muss mich nach der Gewerbeanmeldung dann auch bei zwei Berufsgenossenschaften anmelden? Der BGHW und BG ETEM

Wie ist es dann mit der Steuer? Fotografische Inhalte dann einfach als separaten Umsatz Punkt eintragen?

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Geochelone  27.04.2022, 18:43
@pOsitiV02

Dann gib doch nur Handel mit ..... Und Bildbearbeitung an. Ohne ausdrückliche (Schwerpunkt) Fotografie musst du nicht in die HWK.

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pOsitiV02 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 19:26
@Geochelone

Würde sich ein Nachteil ergeben wenn ich mich bei der Handwerkskammer eintragen lassen würde?
z.B. was Steuer oder sonstiges angeht?

Ein Eintrag in die Handwerksrolle ist ja an sich keine große Schwierigkeit.

Und wenn sich daraus keine Schwierigkeiten bilden gibt es ja keine Wirklichen Grund es nicht zu machen, bis auf den Mehraufwand bei der handwerkskammer.

liege ich richtig?

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Hallo,

Im Gewerbeschein steht nur Handel oder Onlinehandel Foto braucht nicht drauf stehen.Je nach dem meldet sich dann die IHK bei dir und und und.Mfg okta

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

pOsitiV02 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 17:09

Aber in der Beschreibung der Tätigkeit (Gewerbeanmeldezettel) muss es doch aufgeführt werden oder?

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oktalink  27.04.2022, 17:10
@pOsitiV02

Nein die wollwn nur wissen mit was du Handelst im Internet z.B Onlinehandel mit Computerteile das genügt das du Produktfotos brauchst das wissen die dann und ist auch schlüssig.

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pOsitiV02 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 17:12
@oktalink

Achso, ich habe „Fotos machen“ vermutlich zu unklar ausgedrückt.

damit meinte ich z.B. Portrait Fotoshooting für Paare, etc.

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