Darf ein Freund bei mir Elektroarbeiten machen (Feinelektrik, Verteilung und Sicherungen einbauen, Steckdosen und Leuchten einbauen) als Gefälligkeitsarbeit?

11 Antworten

ja darf er, es besteht nur dann kein Verssicherungsschutz. Du haftest dann entsprechend selbst für deine Anlage falls es zum Brand etc. Kommen sollte. Leihen ist das Arbeiten an Niederspannungsanlagen erstmal sowieso untersagt, ich würde da also niemanden dran lassen, der keine fundierte Ausbildung in dem Bereich hat. Wenn ich mich schon für eine solche Herangehensweise entscheide und das Risko der Selbsthaftung in Kauf nehme.

Leider muss ich allen, die hier behauptet haben, dass sei zulässig, widersprechen.

In den technischen Anschlußbedingungen der Elektrizitätsversorger ist festgelegt, dass sämtliche Arbeiten an der Elektroanlage, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist / werden soll, nur von konzessionierten Handwerksbetrieben ausgeführt werden dürfen.

Das gilt also streng genommen für jede Deckenleuchte, die montiert werden soll oder auch jede Steckdose, die ausgewechselt werden soll.

Inwieweit man gegen diese Vorschrift verstoßen möchte, muß jeder selber wissen. Solange kleinere Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und nichts passiert, ist alles gut. Aber man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der „Freund“ das gelernt hat, was er machen soll. Also keinen ungelernten Heimwerker z.B. einen Elektroherd anschließen lassen. Und wenn es um einen Verteiler oder ähnliches geht, vorher (!) mit einer Firma abklären, ob sie die Arbeiten später abnimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die komplette Installation muss abgenommen werden, sonst kanns im Falle eines Unfalls schwer werden dass die Versicherung etwas zahlt.

Verteilung + Sicherung fällt für mich nicht mehr unter "nicht erheblichen Umfang" und das sollte auch abgenommen werden.

Der Elektriker wirds aber idR nicht abnehmen wenn ers nicht selbst gemacht hat.


Kleosa 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 10:25

das ist eine Aufputz-Kleinverteilung mit Hautschalter + 2 Fehlerstromschutzschalter + 4 Leitungsschutzschalter.

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PeterKremsner  27.02.2021, 10:26
@Kleosa

Ja und das ändert nichts.

Es geht hier um den Leitungsschutz und Personenschutz, das ist etwas anderes, als eine Steckdose zu montieren.

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Kleosa 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 10:29
@PeterKremsner

Die meisten Betriebe machen die Auswahl unter Erfahrungswerten und führen keine Bestandsaufnahme durch (ca. Kabellänge ... ) und Berechnen die Sicherungsauswahl (Umrechnungsfaktoren).

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PeterKremsner  27.02.2021, 10:38
@Kleosa

Es gibt dazu Tabellenbücher in denen die Normen stehen und die müssen eingehalten werden. Es wird natürlich nicht die komplette Verkabelung geprüft sondern wenn da ein Subverteiler hinkommt, wird einfach, davon ausgegangen, dass der Rest der Installation normgerecht erfolgt ist und dann braucht man auch keine Bestandsaufnahme machen.

Allerdings ändert das nichts, dass dir das jemand Abnehmen muss, das ist eine eine Rechtliche und Versicherungstechnische Sache.

Der Geselle kann das mit Sicherheit alles Fachgerecht machen, aber stell dir mal vor, dir beginnt aus irgendeinem Grund da was zu brennen. Das kann ja auch passieren, wenn die Elektroinstallation normgerecht durchgeführt wurde. Dann gehst du zur Versicherung und die sagt der Leitungsschutz wurde nicht durch einen Meisterbetrieb fachgerecht durchgeführt und damit sind sie raus.

Er kann dir den Subverteiler natürlich setzen und auch alles machen und solange nichts passiert wird da auch niemand etwas dagegen sagen, aber wenn doch etwas passiert dann siehts schlecht aus.

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Nö, darf er nur wenn er im Installateurverzeichnis gelistet ist. Wenn er das ist, ist er auch Meister. Dann darf er, vielleicht denn Entgeldlos bedeutet auch dass er keine Steuern bezahlt denn er hatte ja keine Einnahmen. Abgesehen davon muss zum Abschluss die Anlage auch geprüft werden. Solche Messgeräte hat kaum ein Schwarzarbeiter rum zu stehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

ElektroWerner  26.01.2022, 23:05

Richtig. Aber, wenn der Freund im Installateurverzeichnis des Elektrizitätsversorgers eingetragen wurde, mußte er dafür auch nachweisen, dass er über die erforderlichen Meßgeräte verfügt.

Und wenn er die Arbeiten als Freundschaftsdienst, also ohne Bezahlung, erbringt, ist das meiner Meinung nach keine Schwarzarbeit.

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Schwarzarbeit ist es ja nicht, eher ein Gefälligkeitsdienst ohne Bezahlung. Aber das ist nicht das eigentliche Problem. Hat der Freund eine Ausbildung in einem Elektrofach? Wenn ja, darf es dann? Eingentlich nicht.

Bei solchen Aktionen besteht kein Versicherungsschutz. Stell dir vor der Freund vernglückt durch Strom oder sonstwie, im schlimmsten Fall kommt er zu Tode. Sollte durch eine nicht fachgerechte Installation ein Brand entstehen besteht auch kein Versicherungsschutz. Auch du kannst dafür haftbar gemacht werden.

Hat dein Freund die erforderlichen Messmittel um alle von VDE geforderte Messungen durchzuführen, wie z. B . Messung des Schleifenwiderstand und Isolationswiderstands.